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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommen -GbR-Gesellschafter

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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommen -GbR-Gesellschafter  Empty Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommen -GbR-Gesellschafter

Beitrag von Willi Schartema Di Dez 09, 2014 12:53 pm

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 15. Senat, Urteil vom 13.11.2014 - L 15 AS 166/13 - Revision wird zugelassen.


Einkommensanrechnung bei einem GbR-Gesellschafter im Rahmen des SGB II
 
Leitsätze ( Autor)
1. Die Einnahmen aus einem als BGB-Gesellschaft geführten Gewerbebetrieb können dem Leistungsberechtigten nicht ohne weiteres als eigene Einnahmen zugerechnet werden.

2. § 3 Alg II-V stellt auf den Einzelunternehmer ab, der die nach Abzug der Betriebsausgaben verbliebenen Betriebseinnahmen ohne rechtliche Beschränkungen für die Bestreitung seines eigenen Lebensunterhalts verwenden kann. Diese Vorschrift bietet keine Handhabe, die Einnahmen einer BGB-Gesellschaft einem Gesellschafter ohne Rücksicht auf zivilrechtliche Normen als eigene Einnahmen zuzurechnen, d. h. die Einkommensermittlung wie bei einem Einzelunternehmer durchzuführen (so auch Sächsisches LSG, Beschluss vom 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12 B ER ).
 
 
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE140019293&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint 
 

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1754/

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