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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommen -GbR-Gesellschafter
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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommen -GbR-Gesellschafter
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 15. Senat, Urteil vom 13.11.2014 - L 15 AS 166/13 - Revision wird zugelassen.
Einkommensanrechnung bei einem GbR-Gesellschafter im Rahmen des SGB II
Leitsätze ( Autor)
1. Die Einnahmen aus einem als BGB-Gesellschaft geführten Gewerbebetrieb können dem Leistungsberechtigten nicht ohne weiteres als eigene Einnahmen zugerechnet werden.
2. § 3 Alg II-V stellt auf den Einzelunternehmer ab, der die nach Abzug der Betriebsausgaben verbliebenen Betriebseinnahmen ohne rechtliche Beschränkungen für die Bestreitung seines eigenen Lebensunterhalts verwenden kann. Diese Vorschrift bietet keine Handhabe, die Einnahmen einer BGB-Gesellschaft einem Gesellschafter ohne Rücksicht auf zivilrechtliche Normen als eigene Einnahmen zuzurechnen, d. h. die Einkommensermittlung wie bei einem Einzelunternehmer durchzuführen (so auch Sächsisches LSG, Beschluss vom 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12 B ER ).
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE140019293&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1754/
Willi S
Einkommensanrechnung bei einem GbR-Gesellschafter im Rahmen des SGB II
Leitsätze ( Autor)
1. Die Einnahmen aus einem als BGB-Gesellschaft geführten Gewerbebetrieb können dem Leistungsberechtigten nicht ohne weiteres als eigene Einnahmen zugerechnet werden.
2. § 3 Alg II-V stellt auf den Einzelunternehmer ab, der die nach Abzug der Betriebsausgaben verbliebenen Betriebseinnahmen ohne rechtliche Beschränkungen für die Bestreitung seines eigenen Lebensunterhalts verwenden kann. Diese Vorschrift bietet keine Handhabe, die Einnahmen einer BGB-Gesellschaft einem Gesellschafter ohne Rücksicht auf zivilrechtliche Normen als eigene Einnahmen zuzurechnen, d. h. die Einkommensermittlung wie bei einem Einzelunternehmer durchzuführen (so auch Sächsisches LSG, Beschluss vom 16.04.2013 - L 3 AS 1311/12 B ER ).
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE140019293&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1754/
Willi S
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