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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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 Sozialhilfe - keine Kostenübernahme einer Ferienfreizeit für einen behinderten Menschen bei eigener Wohnung.  Empty Sozialhilfe - keine Kostenübernahme einer Ferienfreizeit für einen behinderten Menschen bei eigener Wohnung.

Beitrag von Willi Schartema Mo Jan 12, 2015 12:22 pm

Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 20.11.2014 - L 4 SO 31/12

Leitsätze (Autor)
1. Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft können grundsätzlich auch Urlaubsreisen und Ferienlager einschließen (LSG NW, Urt. v. 17.6.2010 – L 9 SO 163/10).

2. Keine Leistungen für die sog. gastweise Unterbringung im Rahmen der Eingliederungshilfe, wenn der Antragsteller nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174537&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
 
4. Anmerkung zu LSG BB, Beschluss vom 18.11.2014 - L 10 AS 2254/14 B ER - Vorgezogene Altersrente – Höhe egal ? Ein Beitrag von RA Kay Füßlein: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=678 
 

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1770/

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