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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di Dez 30, 2014 9:19 am

BSG, Urteile vom 23.07.2014 - B 8 SO 14/13 R -, - B 8 SO 31/12 R - und B 8 SO 12/13 R



Leitsatz (Autor)
Für volljährige Behinderte in WG’s und im Elternhaus ist ein Regelbedarf von 391 EUR zu zahlen.
 
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014-7&nr=13691&pos=9&anz=31 
 
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014-7&nr=13694&pos=6&anz=31
 
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014-7&nr=13695&pos=5&anz=31


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1766/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=e8fda588512294ce572e64e41054531a

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