hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, nach Regelbedarfsstufe 1 (100 %)

Nach unten

Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, nach Regelbedarfsstufe 1 (100 %) Empty Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, nach Regelbedarfsstufe 1 (100 %)

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 24, 2014 2:05 pm

23.07.2014
Regelbedarfsstufe 3 bei den Grundsicherungen gekippt
DIE LINKE begrüßt Urteil des Bundessozialgerichts

Quelle: Fraktion DIE LINKE


DIE LINKE begrüßt das heutige Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Regelbedarfsstufe 3, in dem das Gericht feststellt, dass Sozialhilfebeziehende, wenn sie mit Freunden oder Angehörigen zusammenleben, auch den vollen Regelsatz erhalten müssen.

Die Regelbedarfsstufe 3 bedeutete eine Kürzung um 20 Prozent. Dies betraf auch viele Menschen mit Behinderungen und ihre Familien.

Diese Benachteiligung hatten viele Betroffeneninitiativen und Behindertenverbände sowie auch DIE LINKE scharf kritisiert.


Es ist bedauerlich, dass es dazu erst wieder eines höchstrichterlichen Urteils bedurfte.

Die Koalition muss nun unverzüglich dafür sorgen, dass das Gerichtsurteil unverzüglich umgesetzt wird.


Hier der Link zur Medieninfo des BSG.


Bemerkung: Das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz wird nach § 20 Abs. 5 Satz 2 SGB II in entsprechender Weise auch für die Anpassung des Regelbedarfs von Bezieher/innen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV) zugrunde gelegt.


Bundessozialgericht

Medieninformation Nr. 20/14     Kassel, den 23. Juli 2014 

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2014&nr=13478&pos=0&anz=20

Quelle:  http://www.katja-kipping.de/de/article/814.regelbedarfsstufe-3-bei-den-grundsicherungen-gekippt.html

Anmerkung 1 : S. a. BSG stoppt übliche Sozialhilfekürzung für Behinderte - Kanzlei Blaufelder: http://www.kanzlei-blaufelder.com/bsg-stoppt-uebliche-sozialhilfekuerzung-fuer-behinderte-sozialrecht-mediation-ludwigsburg/



Anmerkung 2: Nun können Betroffene Überprüfungsanträge (§ 44 SGB X) stellen. Die Sozialämter müssen dann in der Regel den Differenzbetrag rückwirkend bis zum 1.1.2013 (§ 116 a SGB XII) nachzahlen.

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Bundessozialgericht hält an seiner Rechtsprechung zur Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern leben, fest
»  BSG, Termintipp Nr. 4/15 vom 20. März 2015: Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern beziehungsweise einem Elternteil leben, weiter im Streit?
»  Träger der Sozialhilfe müssen lediglich die kopfanteiligen Mietkosten zahlen, wenn behinderte Kinder nach Erreichen der Volljährigkeit weiter mit ihren Eltern in einem Haushalt leben und nicht über eine abgeschlossene Wohneinheit verfügen.
» Ausbildungsgeld nach § 107 SGB III ist zwar keine zweckbestimmte Leistung im Sinne des § 83 Abs 1SGB XII , es bleibt jedoch zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung mit Beschäftigten im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen in voller Höhe
» Keine Berücksichtigung eines Mehrbedarfs für behinderte Menschen in einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 21 Abs. 4 SGB II.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten