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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sozialhilfe - Kosten der Unterkunft - Zusicherung - Umzugskosten

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Beitrag von Willi Schartema Mo Dez 29, 2014 8:27 am

BSG, Urteil vom 17.12.2014 - B 8 SO 15/13 R

Leitsatz ( Autor)
Es besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Zustimmung zu den Umzugskosten ohne Vorliegen eines konkreten Wohnungsangebotes.
 
 
Quelle: BSG - Terminbericht Nr. 64/14: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13689 
 
 
Anmerkung: ebenso zum SGB II: BSG, Urteil vom 06.04.2011, B 4 AS 5/10 R -.

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1761/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=092a7fde3005ca597acb7203d16b1b02

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