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Wenn ein Sozialgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes einen SGB II-Träger zur Leistung von Arbeitslosengeld II verpflichtete, ist die Frage, ob von diesem Begünstigten diese Hilfe endgültig rechtmäßig beansprucht werden kann, ggf. im
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Wenn ein Sozialgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes einen SGB II-Träger zur Leistung von Arbeitslosengeld II verpflichtete, ist die Frage, ob von diesem Begünstigten diese Hilfe endgültig rechtmäßig beansprucht werden kann, ggf. im
Hauptsacheverfahren zu klären, sofern die behördliche Ablehnungsentscheidung nicht ohnehin bestandskräftig wird.
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. November 2014 (Az.: L 14 AS 2799/14 B ER):
Leitsätze Dr. Manfred Hammel
Innerhalb des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens kann dieser Aspekt aber nicht weiterbehandelt werden.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1754/
Willi S
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. November 2014 (Az.: L 14 AS 2799/14 B ER):
Leitsätze Dr. Manfred Hammel
Innerhalb des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens kann dieser Aspekt aber nicht weiterbehandelt werden.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1754/
Willi S
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