hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - vorherige Zusicherung für neue Unterkunft - fehlender Anordnungsgrund - neu zu beziehende Wohnung bereits übergeben worden ist.

Nach unten

Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - vorherige Zusicherung für neue Unterkunft - fehlender Anordnungsgrund - neu zu beziehende Wohnung bereits übergeben worden ist.  Empty Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - vorherige Zusicherung für neue Unterkunft - fehlender Anordnungsgrund - neu zu beziehende Wohnung bereits übergeben worden ist.

Beitrag von Willi Schartema Di Dez 09, 2014 1:08 pm

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.11.2014 - L 12 AS 1959/14 B ER - rechtskräftig



Leitsätze ( Autor)
1. Kein Anspruch auf Zustimmung zur Kostenübernahme vor Umzug im Eilverfahren.

2. Eine Zustimmung zum Umzug ist auch nicht Voraussetzung für die zukünftige Übernahme höherer Kosten der neuen Wohnung. Soweit der Umzug in Sachen von § 22 Abs. 2 S. 1 SGB II erforderlich ist und die Kosten der neuen Unterkunft angemessen sind, sind diese vom Leistungsträger auch dann zu übernehmen, wenn eine vorherige Zustimmung zum Umzug nicht vorliegt. Soweit mit der Verpflichtung zur Zustimmung eigentlich beabsichtigt ist, Planungssicherheit dahingehend zu erlangen, dass die neue Wohnung als angemessen angesehen und deren Kosten vom Leistungsträger damit zukünftig dauerhaft in voller Höhe übernommen werden, kann eine solche durch eine - nur vorläufig geltende - Entscheidung im Eilverfahren ohnehin nicht erzielt werden.
 
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173978&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
 
Anmerkung: gleicher Meinung - LSG NRW Beschlüsse v. 27.09.2012, L 12 AS 1350/12 B ER, v. 17.01.2011, L 6 AS 1914/10 B ER, v. 22.02.2013, L 2 AS 2299/12 B.
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1754/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Zusicherung - einstweiliger Rechtsschutz - Erforderlichkeit des Umzugs - Kosten der Unterkunft - Beschwerdewert - effektiver Rechtsschutz
» Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund und -anspruch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - selbstständiger Hausmeisterservice – Betriebsausgaben - keine Notwendigkeit von gewerblichen Räumlichkeiten
» Keine Zusicherung im Eilververfahren für die Kosten der Unterkunft der neuen Wohnung, wenn der Umzug nicht erforderlich war
» Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für eine arbeitsuchende Unionsbürgerin durch einstweiligen Rechtsschutz - Anordnungsgrund Kosten der Unterkunft - Abwarten der Räumungsklage ist unzumutbar
» Die begehrte Zusicherung gemäß § 22 SGB II ist auf eine höhere Geldleistung, nämlich die um monatlich 40,97 € höheren Kosten der Unterkunft für die neue Wohnung gerichtet.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten