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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - Zurückweisung der Kostenrechnung des verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalts durch die Behörde wegen des Fehlens einer Abrechnung gegenüber dessen Mandanten -

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 Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - Zurückweisung der Kostenrechnung des verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalts durch die Behörde wegen des Fehlens einer Abrechnung gegenüber dessen Mandanten - Empty Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - Zurückweisung der Kostenrechnung des verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalts durch die Behörde wegen des Fehlens einer Abrechnung gegenüber dessen Mandanten -

Beitrag von Willi Schartema Di Dez 09, 2014 12:42 pm

 Anwendungsbereich des § 10 RVG

Bundessozialgericht, Urteil vom 02.12.2014 - B 14 AS 60/13 R



Leitsatz ( Autor)
1. Der Schutzzweck des § 10 RVG betrifft nur das Innenverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt, nicht jedoch das Außenverhältnis gegenüber einem erstattungspflichtigen Dritten.

2. Grundsicherungsträger nach dem SGB II muss dem Rechtsanwalt auch Kosten erstatten, wenn dieser seinem Mandanten keine Kostenrechnung gestellt hat.
 
 
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13650
 
 
Anmerkung: Vgl. dazu Beitrag von RA Helge Hildebrandt - Jobcenter muss Rechtsanwalt auch Kosten erstatten, wenn dieser seinem Mandanten keine Kostenrechnung gestellt hat: http://sozialberatung-kiel.de/2014/12/06/jobcenter-muss-rechtsanwalt-auch-kosten-erstatten-wenn-dieser-seinem-mandanten-keine-kostenrechnung-gestellt-hat/
 

Quellle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1754/

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