Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Musterantrag an das Sozialgericht gegen die Aufrechnung von Mietkautionszahlungen im laufenden ALG II Bezug
Seite 1 von 1
Musterantrag an das Sozialgericht gegen die Aufrechnung von Mietkautionszahlungen im laufenden ALG II Bezug
Zur Einführung in das Rechtsproblem der Aufrechnung von
Mietkautionszahlungen empfehlen wir die Lektüre des nachstehenden
Beitrages: Zur Aufrechnung von Mietkautionsdarlehen (Auszug aus
info-also Heft 6/2011) mit dem Beschluss des SG Berlin vom 30.09.2011
und Anmerkungen von Prof. Hans-Ulrich Weth
Die Verwaltungspraxis
der Jobcenter bei der Mietkautionsaufrechnung ist unterschiedlich.
Kursiv gedruckte Passagen sind für den Fall formuliert, in denen
Vereinbarungen zur Einbehaltung von Raten, Verzichtserklärungen auf
Sozialleistungen, Einverständniserklärungen o.ä. von den
Leistungsberechtigten unterschrieben worden sind. Die kursiven Passagen
müssen individuell angepasst werden.
Ebenfalls kursiv geschrieben sind individuelle Daten wie Name, Adresse, Dauer der Aufrechnung etc.
Widerspruch
sollte erst eingelegt werden, nachdem über die Bewilligung der Kaution
und deren Aufrechnung vom Jobcenter beschieden worden ist. Ein
Widerspruch „im Vorfeld“ bringt nichts und birgt Gefahren und damit
weitere Komplikationen, wenn das Jobcenter die Kautionsübernahme dann
mit der Begründung ablehnt, es gebe diese Leistung nur per Darlehen.
Sollte
das Jobcenter die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs unbeachtet
lassen, bleibt nur der Gang zum Sozialgericht mit einem Antrag auf
Herstellung der aufschiebenden Wirkung. Der Antrag sollte in zweifacher
Ausfertigung eingereicht werden. Ein Musterantrag schließt sich an den
Musterwiderspruch an.
Im Antrag an das Sozialgericht ist ggf.
etwas ausführlicher darzulegen, wodurch sich ergibt, dass das Jobcenter
augenscheinlich nicht von einer aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs
ausgeht. Dies kann sich aus den reduzierten Zahlungen allein ergeben,
das kann mündlich oder schriftlich erläutert sein etc.
Um die
aufschiebende Wirkung zu erhalten, muss nach einer Ablehnung des
Widerspruchs beim Sozialgericht Klage eingereicht werden.
Der Widerspruch ist in „Ich-Form“ geschrieben, so dass betroffene Leistungsberechtigte selbst den Widerspruch einlegen können.
Der
Widerspruchstext wurde weitestgehend von Gregor Kochhan, Mitglied des
Fachausschusses Recht und Finanzierung und des Vorstandes, und
Moritz-Mathis Felder entworfen.
Weiter: Recht - Evangelische
Obdachlosenhilfe in Deutschland e.V.: Musterwiderspruch und Musterantrag
an das Sozialgericht gegen die Aufrechnung von Mietkautionszahlungen im
laufenden ALG II Bez
http://www.evangelische-obdachlosenhilfe.de/recht.html
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/04/zur-kenntnis-recht-evangelische.html
Mietkautionszahlungen empfehlen wir die Lektüre des nachstehenden
Beitrages: Zur Aufrechnung von Mietkautionsdarlehen (Auszug aus
info-also Heft 6/2011) mit dem Beschluss des SG Berlin vom 30.09.2011
und Anmerkungen von Prof. Hans-Ulrich Weth
Die Verwaltungspraxis
der Jobcenter bei der Mietkautionsaufrechnung ist unterschiedlich.
Kursiv gedruckte Passagen sind für den Fall formuliert, in denen
Vereinbarungen zur Einbehaltung von Raten, Verzichtserklärungen auf
Sozialleistungen, Einverständniserklärungen o.ä. von den
Leistungsberechtigten unterschrieben worden sind. Die kursiven Passagen
müssen individuell angepasst werden.
Ebenfalls kursiv geschrieben sind individuelle Daten wie Name, Adresse, Dauer der Aufrechnung etc.
Widerspruch
sollte erst eingelegt werden, nachdem über die Bewilligung der Kaution
und deren Aufrechnung vom Jobcenter beschieden worden ist. Ein
Widerspruch „im Vorfeld“ bringt nichts und birgt Gefahren und damit
weitere Komplikationen, wenn das Jobcenter die Kautionsübernahme dann
mit der Begründung ablehnt, es gebe diese Leistung nur per Darlehen.
Sollte
das Jobcenter die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs unbeachtet
lassen, bleibt nur der Gang zum Sozialgericht mit einem Antrag auf
Herstellung der aufschiebenden Wirkung. Der Antrag sollte in zweifacher
Ausfertigung eingereicht werden. Ein Musterantrag schließt sich an den
Musterwiderspruch an.
Im Antrag an das Sozialgericht ist ggf.
etwas ausführlicher darzulegen, wodurch sich ergibt, dass das Jobcenter
augenscheinlich nicht von einer aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs
ausgeht. Dies kann sich aus den reduzierten Zahlungen allein ergeben,
das kann mündlich oder schriftlich erläutert sein etc.
Um die
aufschiebende Wirkung zu erhalten, muss nach einer Ablehnung des
Widerspruchs beim Sozialgericht Klage eingereicht werden.
Der Widerspruch ist in „Ich-Form“ geschrieben, so dass betroffene Leistungsberechtigte selbst den Widerspruch einlegen können.
Der
Widerspruchstext wurde weitestgehend von Gregor Kochhan, Mitglied des
Fachausschusses Recht und Finanzierung und des Vorstandes, und
Moritz-Mathis Felder entworfen.
Weiter: Recht - Evangelische
Obdachlosenhilfe in Deutschland e.V.: Musterwiderspruch und Musterantrag
an das Sozialgericht gegen die Aufrechnung von Mietkautionszahlungen im
laufenden ALG II Bez
http://www.evangelische-obdachlosenhilfe.de/recht.html
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/04/zur-kenntnis-recht-evangelische.html
Ähnliche Themen
» Entstehe eine Verpflichtung zur Rückzahlung einer laufenden Einnahme erst nach dem Monat des Zuflusses (hier durch Aufhebung und Rückforderung einer dem Bezug von Kindergeld zu Grunde liegenden Bewilligungsentscheidung für die Vergangenheit), bleibe es
» Aufrechnung des Job-Centers gegen RA-Kostenerstattung SG Karlsruhe:
» BGH: Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen
» BSG nimmt Revision gegen die Aufrechnung der Mietkaution an
» Berliner Sozialgericht kämpft gegen Flut von Hartz-IV-Klagen - 160.000 Hartz-IV-Klagen in Berlin
» Aufrechnung des Job-Centers gegen RA-Kostenerstattung SG Karlsruhe:
» BGH: Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen
» BSG nimmt Revision gegen die Aufrechnung der Mietkaution an
» Berliner Sozialgericht kämpft gegen Flut von Hartz-IV-Klagen - 160.000 Hartz-IV-Klagen in Berlin
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema