Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Ist die Eingliederungsvereinbarung noch gültig, so kann sie nicht einseitig durch Verwaltungsakt ersetzt werden.
Seite 1 von 1
Ist die Eingliederungsvereinbarung noch gültig, so kann sie nicht einseitig durch Verwaltungsakt ersetzt werden.
Sozialgericht Bremen, Beschluss vom 21.11.2014 – S 21 AS 2120/14 ER
Leitsätze ( Autor)
Ist die Eingliederungsvereinbarung noch gültig, so kann sie nicht einseitig durch Verwaltungsakt ersetzt werden. Dies wird bereits durch den Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II ausgeschlossen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.03.2012, Az. L 5 AS 509/11 B ER m.w.N.).
Quelle: Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen, hier zum Volltext: http://www.kanzleibeier.eu/?p=2979
Anmerkung: gleicher Meinung - SG Hamburg, Beschluss vom 11.08.2014 - S 35 AS 2710/14 ER; SG München, Beschluss vom 19.05.2014 - S 54 AS 1155/14 ER ( beide unveröffentlicht).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1752/
Willi S
Leitsätze ( Autor)
Ist die Eingliederungsvereinbarung noch gültig, so kann sie nicht einseitig durch Verwaltungsakt ersetzt werden. Dies wird bereits durch den Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II ausgeschlossen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.03.2012, Az. L 5 AS 509/11 B ER m.w.N.).
Quelle: Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen, hier zum Volltext: http://www.kanzleibeier.eu/?p=2979
Anmerkung: gleicher Meinung - SG Hamburg, Beschluss vom 11.08.2014 - S 35 AS 2710/14 ER; SG München, Beschluss vom 19.05.2014 - S 54 AS 1155/14 ER ( beide unveröffentlicht).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1752/
Willi S
Ähnliche Themen
» Ist die Eingliederungsvereinbarung noch gültig, so kann sie nicht einseitig durch Verwaltungsakt ersetzt werden.
» Eine geltende Eingliederungsvereinbarung durch einen Verwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II darf nicht einseitig ersetzt werden Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.03.2012, - L 5 AS 509/11 B ER -
» Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt, da der SGB II- Leistungsträger hinsichtlich der Frage, ob eine Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt ersetzt werden soll, kein Ermessen
» Gemäß § 74 SGB XII werden die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen - russisch-orthodoxe Bestattung - PKW muss nicht zur Begleichung der Bestattungskosten
» Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt - Der vereinbarungsersetzende Verwaltungsakt hat grundsätzlich den gleichen Inhalt aufzuweisen, wie die - nicht zustande gekommene - Eingliederungsvereinabrung.
» Eine geltende Eingliederungsvereinbarung durch einen Verwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II darf nicht einseitig ersetzt werden Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.03.2012, - L 5 AS 509/11 B ER -
» Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt, da der SGB II- Leistungsträger hinsichtlich der Frage, ob eine Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt ersetzt werden soll, kein Ermessen
» Gemäß § 74 SGB XII werden die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen - russisch-orthodoxe Bestattung - PKW muss nicht zur Begleichung der Bestattungskosten
» Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt - Der vereinbarungsersetzende Verwaltungsakt hat grundsätzlich den gleichen Inhalt aufzuweisen, wie die - nicht zustande gekommene - Eingliederungsvereinabrung.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema