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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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BSG verpflichtet rechtliche Betreuer, die Arbeitslosmeldung für den Betreuten ggf. persönlich vorzunehmen SGB III Arbeitsförderungsgesetz

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Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 27, 2014 10:08 am

BSG, Urteil vom 23. 10. 2014 - B 11 AL 7/14 R

Weiter:  http://www.sozialrecht-in-freiburg.de/

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1737/

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