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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Neues zum „SGB II–Rechtsverschärfungsgesetz“

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Neues zum „SGB II–Rechtsverschärfungsgesetz“ Empty Neues zum „SGB II–Rechtsverschärfungsgesetz“

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 20, 2014 12:50 pm

Es sickert die Info durch, dass das  "SGB II-Rechtsverschärfungsgesetz" nicht
am 5. Nov. 2014 ins Bundeskabinett gehen soll, sondern erst Anfang 2015.
Hintergrund ist wohl, dass Ministerpräsident  Seehofer mit den geplanten Änderungen bei den Sanktionen nicht einverstanden ist. Weiterer Grund könnte sein, dass der EuGH am 11. Nov. über den Leipziger Vorlagebeschluss  zu den EU-Bürgern entscheiden will und die Konsequenzen aus dem EuGH Urteil natürlich ins SGB II eingearbeitet werden   müssen. Also das Geschacher um die geplanten SGB II –Änderungen dürfte weiter spannend bleiben.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1734/

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