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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Neues Informationsfreiheitsgesetz Berlin mit interessanten Regelungen

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Neues Informationsfreiheitsgesetz Berlin mit interessanten Regelungen  Empty Neues Informationsfreiheitsgesetz Berlin mit interessanten Regelungen

Beitrag von Willi Schartema Mo Nov 11, 2013 6:55 am

Das Land Berlin erhält zum 12.11.2013 ein neues Informationsfreiheitsgesetz. Nach dem IFG hat jeder Bürger, aber auch juristische Personen, Anspruch auf Weitergabe von in Landesbehörden vorhandenen Informationen. Soweit nichts Neues, das IFG Berlin stellt aber unter § 6 Abs. 2 IFG Berlin klar, dass es keinen Persönlichkeitsschutz für Namen, Telefonnummer und Funktionsbezeichnung gibt.
Für die Auseinandersetzung um die Veröffentlichungspflicht von Jobcentertelefonlisten ist diese Neuregelung ein wichtiges Indiz, dass diese Daten eben nicht schützenswert sind, wie die Jobcenter immer gerne in ihrer Argumentation und Ablehnungsbegründungen vertreten. Allerdings soll k*****stellt werden, dass das Berliner IFG natürlich nicht in anderen Ländern Anwendung findet. Das neue IFG Berlin gibt es hier: Fehler - beck-online


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Quelle:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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