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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi Jan 01, 2014 2:31 pm

23.12.2013: Revisionszulassung durch das BSG in einer SGB II-Sache

Am 12.12.2013 hat das BSG im Verfahren B 4 AS 197/13 B die Revision zugelassen. Es geht um die Frage, ob die Privilegierung des § 40 Abs. 4 SGB II (Beschränkung der Erstattungsverpflichtung von Kosten der Unterkunft auf 44 % bei Vollaufhebung der Bewilligung) entfällt, wenn – zB wegen Umzuges ins Ausland – nach Aufhebung der SGB II-Bewilligung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein Anspruch auf Wohngeld bestehen konnte (2. Instanz: LSG Stuttgart, Urteil vom 14.5.2013, L 13 AS 1389/11).


23.12.2013: Empfehlungen für EU-Ausländer, die Grundsicherung benötigen

Seit etwa zwei Jahren führen wir regelmäßig Verfahren für EU-Ausländer, denen Jobcenter Leistungen verweigern. Obwohl die Jobcenter regelmäßig im Eilverfahren von den Gerichten verpflichtet werden, "Hartz-IV" für EU-Ausländer zu bewilligen, hat sich die Praxis der Leistungsverweigurung nicht geändert. Zum Anspruch auf Arbeitslosengeld II von EU-Ausländern haben wir nun Informationen in der Rubrik Standard-Situationen veröffentlicht. Außerdem stellen wir unser Rundschreiben zum Thema online zur Verfügung: [Rundschreiben EU-Ausländer/Hartz IV] (rr).

Hier geht es zu den Beiträgen: http://www.sozialrecht-in-freiburg.de/

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2241

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