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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Wichtige Entscheidung zu Ermessenbestätigung nach § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II, ein Beitrag von RA Helge Hildebrandt.

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Wichtige Entscheidung zu Ermessenbestätigung nach § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II, ein Beitrag von RA Helge Hildebrandt.  Empty Wichtige Entscheidung zu Ermessenbestätigung nach § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II, ein Beitrag von RA Helge Hildebrandt.

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 20, 2014 10:54 am

LSG Schleswig Holstein, Beschluss vom 09.10.2014 - L 6 AS 181/14 B ER



In einem aktuellen Beschluss vom 09.10.2014 hat das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (L 6 AS 181/14 B ER) weitere Ermessensgesichtspunkte für eine Entscheidung zur Übernahme von Umzugskosten und Mietkautionsdarlehen nach § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II benannt, die für die Praxis von Bedeutung sind (Stichwort Umzug in zu teure Wohnung).

Zusammenfassung und Beschluss im Volltext finden sich hier: http://sozialberatung-kiel.de/2014/10/14/umzugskosten-und-mietkautionsdarlehen-auch-bei-umzug-in-zu-teure-wohnung/


Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1736/

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