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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Claudia Theesfeld, Ass. jur. Anmerkung zu LG Berlin, Urteil vom 24.07.2014 - 67 S 94/14 : Kündigung des Mietvertrages bei durch den Leistungsträger verschuldetem Zahlungsverzug

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Claudia Theesfeld, Ass. jur. Anmerkung zu LG Berlin, Urteil vom 24.07.2014 - 67 S 94/14 : Kündigung des Mietvertrages bei durch den Leistungsträger verschuldetem Zahlungsverzug Empty Claudia Theesfeld, Ass. jur. Anmerkung zu LG Berlin, Urteil vom 24.07.2014 - 67 S 94/14 : Kündigung des Mietvertrages bei durch den Leistungsträger verschuldetem Zahlungsverzug

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 13, 2014 12:08 pm

Leitsätze
1. Der Mieter gerät grundsätzlich auch dann in Zahlungsverzug, wenn die vom JobCenter für den Mieter an den Vermieter unmittelbar zu leistenden Mietzahlungen aufgrund eines Versehens des JobCenters ausbleiben.
 
2. Solange der Mieter keine Kenntnis von einem allein vom JobCenter zu verantwortenden Ausfall der Mietzahlungen hat, befindet er sich in einem den Verzug gemäß § 286 Abs. 4 BGB ausschließenden unvermeidbaren Tatsachenirrtum.
 
3. Der so begründete Tatsachenirrtum entfällt erst nach Ablauf einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Frist zur Überprüfung der tatsächlichen Grundlagen der Mietschuld; im Regelfall beträgt die zur Nachfrage und Informationsgewinnung gegenüber dem JobCenter erforderliche Mindestfrist für den Mieter einen Monat.
 
Weiter: juris: http://www.juris.de/jportal/portal/t/19az/page/homerl.psml;jsessionid=909F9893EE1F8E6EB51EBB4C18DCD029.jpc5?nid=jpr-NLMW000011414&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
 
 
Volltext der Entscheidung hier abrufbar: http://www.iww.de/quellenmaterial/id/151054 



Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1730/

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