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Schimmel in der Wohnung begründet Umzugsgrund
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Schimmel in der Wohnung begründet Umzugsgrund
SG Kiel, Beschl. v. 29.7.2009 - S 9 AS 399/09 ER
Von einer Erforderlichkeit des Umzuges kann nicht erst bei Eintritt eines Gesundheitsschadens ausgegangen werden. Bereits bei einer konkreten Gesundheitsgefährdung durch Schimmel in der Wohnung ist das Jobcenter verpflichtet, die Zustimmung zu einem Umzug zu erteilen.
Weiter: http://sozialberatung-kiel.de/2014/10/01/schimmel-in-der-wohnung-begrundet-umzugsgrund/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1728/
Willi S
Von einer Erforderlichkeit des Umzuges kann nicht erst bei Eintritt eines Gesundheitsschadens ausgegangen werden. Bereits bei einer konkreten Gesundheitsgefährdung durch Schimmel in der Wohnung ist das Jobcenter verpflichtet, die Zustimmung zu einem Umzug zu erteilen.
Weiter: http://sozialberatung-kiel.de/2014/10/01/schimmel-in-der-wohnung-begrundet-umzugsgrund/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1728/
Willi S
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