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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Keine Entschädigung für unangemessene Dauer eines anhängig gemachten Erinnerungsverfahrens (§ 66 Gerichtskostengesetz ) bei querulatorischem Verhalten des Antragstellers.

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Keine Entschädigung für unangemessene Dauer eines anhängig gemachten Erinnerungsverfahrens (§ 66 Gerichtskostengesetz ) bei querulatorischem Verhalten des Antragstellers.  Empty Keine Entschädigung für unangemessene Dauer eines anhängig gemachten Erinnerungsverfahrens (§ 66 Gerichtskostengesetz ) bei querulatorischem Verhalten des Antragstellers.

Beitrag von Willi Schartema Mo Sep 29, 2014 10:18 am

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.09.2014 - L 11 SF 201/13 EK AS - rechtskräftig

Leitsätze (Autor)



Der Antragsteller missbraucht das System der §§ 198 ff. GVG, um aus nichtigem Anlass fortlaufend neue Entschädigungsverfahren zu generieren.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172548&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Anmerkung: Unangemessene Verfahrensdauer bei querulatorischem Verhalten des Antragstellers - weiterlesen: http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/unangemessene-verfahrensdauer-bei-querulatorischem-verhalten-des-antragstellers-370260


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1726/

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