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Die Vorschrift des § 7 Abs. 5 SGB II findet auf die Antragstellerin Anwendung, weil sie als Studentin der Physik seit dem Wintersemester 2013/2014 an der Universität Düsseldorf eingeschrieben ist.
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Die Vorschrift des § 7 Abs. 5 SGB II findet auf die Antragstellerin Anwendung, weil sie als Studentin der Physik seit dem Wintersemester 2013/2014 an der Universität Düsseldorf eingeschrieben ist.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.08.2014 - L 7 AS 1191/14 B ER - rechtskräftig
Leitsatz (Autor)
Es kommt lediglich auf die Förderungsfähigkeit der Ausbildung als solche an. Ohne Belang ist, ob der Betreffende lediglich immatrikuliert ist, nicht aber das Studium derart betreibt, dass er mit einer gewissen Regelmäßigkeit Prüfungsleistungen ablegt. Gleiches gilt für die tatsächliche Inanspruchnahme durch das Studium (vgl. BSG, Urteil vom 01.07.2009, B 4 AS 67/08 R).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172613&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: ebenso der erkennende Senat: LSG NRW, Urteil vom 22. Juli 2010 - L 7 AS 123/09; Beschluss vom 13.08.2014 - L 7 AS 1439/14 B ER.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1726/
Willi S
Leitsatz (Autor)
Es kommt lediglich auf die Förderungsfähigkeit der Ausbildung als solche an. Ohne Belang ist, ob der Betreffende lediglich immatrikuliert ist, nicht aber das Studium derart betreibt, dass er mit einer gewissen Regelmäßigkeit Prüfungsleistungen ablegt. Gleiches gilt für die tatsächliche Inanspruchnahme durch das Studium (vgl. BSG, Urteil vom 01.07.2009, B 4 AS 67/08 R).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172613&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: ebenso der erkennende Senat: LSG NRW, Urteil vom 22. Juli 2010 - L 7 AS 123/09; Beschluss vom 13.08.2014 - L 7 AS 1439/14 B ER.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1726/
Willi S
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