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§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II findet auf lettische Staatsbürgerin Anwendung.
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§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II findet auf lettische Staatsbürgerin Anwendung.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.10.2013 - L 29 AS 2128/13 B ER rechtskräftig
Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass er eine Europarechtswidrigkeit dieser Regelung nicht feststellen kann.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=165278&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Ebenso - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.09.2013 - L 29 AS 2328/13 B ER, (zum Leistungsausschluss bei rumänischen Staatsangehörigen).
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass er eine Europarechtswidrigkeit dieser Regelung nicht feststellen kann.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=165278&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Ebenso - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.09.2013 - L 29 AS 2328/13 B ER, (zum Leistungsausschluss bei rumänischen Staatsangehörigen).
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
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