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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II findet auf lettische Staatsbürgerin Anwendung.

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§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II findet auf lettische Staatsbürgerin Anwendung. Empty § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II findet auf lettische Staatsbürgerin Anwendung.

Beitrag von Willi Schartema Di Nov 19, 2013 5:47 am

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.10.2013 - L 29 AS 2128/13 B ER rechtskräftig

Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass er eine Europarechtswidrigkeit dieser Regelung nicht feststellen kann.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=165278&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Anmerkung: Ebenso - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.09.2013 - L 29 AS 2328/13 B ER, (zum Leistungsausschluss bei rumänischen Staatsangehörigen).

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
 
Quelle:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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