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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Erstattungsanspruch des erstangegangenen Trägers bei Aufnahme in eine Obdachlosenunterkunft gegenüber dem örtlich zuständigen Träger des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Obdachlosen

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Erstattungsanspruch des erstangegangenen Trägers bei Aufnahme in eine Obdachlosenunterkunft gegenüber dem örtlich zuständigen Träger des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Obdachlosen  Empty Erstattungsanspruch des erstangegangenen Trägers bei Aufnahme in eine Obdachlosenunterkunft gegenüber dem örtlich zuständigen Träger des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Obdachlosen

Beitrag von Willi Schartema Di Aug 19, 2014 5:36 pm

SG Karlsruhe , Urteil vom 24.07.2014 - S 4 SO 1672/13



Leitsatz: Für die Erstattungspflicht nach § 98 Absatz 2 Satz 1 SGB XII sind Zwischenaufenthalte im Ausland nicht relevant. (amtlicher Leitsatz – beck- online).

Quelle:  http://openjur.de/u/708216.html

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1705/

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