hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Pflicht zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente erst ab Vollendung des 63. Lebensjahrs - Übergang der Antragsbefugnis auf den Grundsicherungsträger - Ermessensausübung - Ermessenszweck - Berücksichtigung von Unbilligkeitsgesichtspunkten

Nach unten

Pflicht zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente erst ab Vollendung des 63. Lebensjahrs - Übergang der Antragsbefugnis auf den Grundsicherungsträger - Ermessensausübung - Ermessenszweck - Berücksichtigung von Unbilligkeitsgesichtspunkten  Empty Pflicht zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente erst ab Vollendung des 63. Lebensjahrs - Übergang der Antragsbefugnis auf den Grundsicherungsträger - Ermessensausübung - Ermessenszweck - Berücksichtigung von Unbilligkeitsgesichtspunkten

Beitrag von Willi Schartema Mo Aug 11, 2014 10:25 am

Sozialgericht Leipzig, Gerichtsbescheid vom 13.05.2014 - S 17 AS 4284/13




Leitsatz (beck-online):

Zweck des in § 5 Absatz 3 SGB II eingeräumten Ermessens ist nicht, die Grundsicherungsträger typische Folgen des Leistungsausschlusses für Altersrentner nach § 7 Absatz 4 S. 1 SGB II abwägen zu lassen.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1703/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Pflicht zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente erst ab Vollendung des 63. Lebensjahrs - Übergang der Antragsbefugnis auf den Grundsicherungsträger - Ermessensausübung - Ermessenszweck - Berücksichtigung von Unbilligkeitsgesichtspunkten
»  Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Nichtvorliegen von Unbilligkeit - Ermessensausübung - Verfassungsgemäßheit des § 12 a SGB II
» Die Aufforderung des Jobcenters zur vorzeitigen Beantragung einer Altersrente ohne Kenntnis der zu erwartenden Rentenhöhe ist rechtswidrig.
» Hartz IV - LSG NRW: Liegen keine Ausnahmefälle vor, ist der Hilfebedürftige zur Beantragung der vorzeitigen Altersrente verpflichtet
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Auszug aus elterlichem Haushalt vor Vollendung des 25. Lebensjahres - kein Zusicherungserfordernis bei fehlender Hilfebedürftigkeit bzw Beantragung von Leistungen zum Auszugszeitpunkt - Missbrauchsabsicht

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten