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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Eine mehrfache Berücksichtigung des Grundfreibetrages von 100 Euro innerhalb eines Monats und ein Abweichen zum Zuflussprinzip sind geboten bei Zufluss von zwei Arbeitsentgelten innerhalb eines Kalendermonats.

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Eine mehrfache Berücksichtigung des Grundfreibetrages von 100 Euro innerhalb eines Monats und ein Abweichen zum Zuflussprinzip sind geboten bei Zufluss von zwei Arbeitsentgelten innerhalb eines Kalendermonats.  Empty Eine mehrfache Berücksichtigung des Grundfreibetrages von 100 Euro innerhalb eines Monats und ein Abweichen zum Zuflussprinzip sind geboten bei Zufluss von zwei Arbeitsentgelten innerhalb eines Kalendermonats.

Beitrag von Willi Schartema Mo Jul 21, 2014 8:32 am

BSG, Urteil vom 17.07.2014 - B 14 AS 25/13 R



Leitsatz (Autor)
Fließt Leistungsberechtigten mit nur einem Beschäftigungsverhältnis innerhalb eines Monats in mehreren Monate erarbeitetes Arbeitsentgelt zu, so sind deshalb auch die für die weiteren Monate bestimmten Einnahmen um den Grundfreibetrag nach § 11 Abs 2 Satz 2 SGB II aF (nunmehr § 11b Abs 2 Satz 2 SGB II) zu bereinigen.
 
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13474
 
Anmerkung: so bereits LSG NRW, Urteil vom 18.12.2012 - L 7 AS 652/12 – und SG Berlin, Urteil vom 18.01.2012, Az.: S 55 AS 30011/10 – sowie SG Schleswig, Urteil vom 26.09.2011, S 3 AS 1273/09 , Berufung ist beim SH LSG zum Az.: L 6 AS 91/11 anhängig, wurde am 15.02.2013 vom JC zurück genommen.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1689/

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