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Die Mehrbedarfsempfehlungen 2008 sind keine antizipierten Sachverständigengutachten, die von den Gerichten normähnlich angewendet werden können.
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Die Mehrbedarfsempfehlungen 2008 sind keine antizipierten Sachverständigengutachten, die von den Gerichten normähnlich angewendet werden können.
Anmerkung zu: BSG 4. Senat, Urteil vom 22.11.2011 - B 4 AS 138/10 R -, Autor: Jörg Neunaber, RA
Leitsatz:
Quelle: http://www.juris.de/jportal/portal/t/voy/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000007614&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1685/
Willi S
Leitsatz:
Quelle: http://www.juris.de/jportal/portal/t/voy/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000007614&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1685/
Willi S
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