Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Die Verweisung an den Güterichter bedarf weder übereinstimmender Anträge der Beteiligten noch eines übereinstimmend erklärten Einverständnisses. Allein eine Verweisung gegen den Willen eines oder beider Beteiligten ist im Regelfall ermessensfehlerhaft.
Seite 1 von 1
Die Verweisung an den Güterichter bedarf weder übereinstimmender Anträge der Beteiligten noch eines übereinstimmend erklärten Einverständnisses. Allein eine Verweisung gegen den Willen eines oder beider Beteiligten ist im Regelfall ermessensfehlerhaft.
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.05.2014 - L 6 AS 132/14
Leitsätze (Juris)
Bedient sich die sozialstaatliche Verwaltung kooperativer Instrumente wie dem der Eingliederungsvereinbarung, so erscheint es vorzugswürdig, Konflikte über den Inhalt einer solchen Regelung für die Zukunft auch kooperativ zu lösen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170716&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1682/
Willi S
Leitsätze (Juris)
Bedient sich die sozialstaatliche Verwaltung kooperativer Instrumente wie dem der Eingliederungsvereinbarung, so erscheint es vorzugswürdig, Konflikte über den Inhalt einer solchen Regelung für die Zukunft auch kooperativ zu lösen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170716&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1682/
Willi S
Ähnliche Themen
» Die Rechtsauffassung des Jobcenters , dass die Aufenthaltszeiten der Antragstellerin in der JVA und in der Reha-Klinik zusammenzurechnen sind, findet weder im Gesetz noch in der Gesetzesbegründung eine Stütze
» Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 29. Juni 2011 - L 2 SO 5698/10 in Juris) fest, dass auch bei fortgeschrittener Kieferatrophie weder ein Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf die Gewährung eines Zuschusses noch eines
» Weder aus dem AsylbLG noch aus dem SGB XII geht – anders als aus dem SGB II (§ 39 SGB II – “Sofortige Vollziehbarkeit”) – eine Vorschrift hervor, wonach die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage entfällt.
» In den Vorschriften des § 31 a Abs. 2 Satz 1, 31 SGB II kann weder ein Verstoß gegen Artikel 3 GG noch eine Altersdiskriminierung gesehen werden - Sanktionen für unter 25-jährige sind nicht verfassungswidrig
» Für das Begehren, die Kosten für einen neuen Personalausweis zu übernehmen, besteht nach dem SGB II weder eine Anspruchsgrundlage auf eine einmalige Beihilfe noch auf ein Darlehen
» Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 29. Juni 2011 - L 2 SO 5698/10 in Juris) fest, dass auch bei fortgeschrittener Kieferatrophie weder ein Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf die Gewährung eines Zuschusses noch eines
» Weder aus dem AsylbLG noch aus dem SGB XII geht – anders als aus dem SGB II (§ 39 SGB II – “Sofortige Vollziehbarkeit”) – eine Vorschrift hervor, wonach die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage entfällt.
» In den Vorschriften des § 31 a Abs. 2 Satz 1, 31 SGB II kann weder ein Verstoß gegen Artikel 3 GG noch eine Altersdiskriminierung gesehen werden - Sanktionen für unter 25-jährige sind nicht verfassungswidrig
» Für das Begehren, die Kosten für einen neuen Personalausweis zu übernehmen, besteht nach dem SGB II weder eine Anspruchsgrundlage auf eine einmalige Beihilfe noch auf ein Darlehen
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema