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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die Verweisung an den Güterichter bedarf weder übereinstimmender Anträge der Beteiligten noch eines übereinstimmend erklärten Einverständnisses. Allein eine Verweisung gegen den Willen eines oder beider Beteiligten ist im Regelfall ermessensfehlerhaft.

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 Die Verweisung an den Güterichter bedarf weder übereinstimmender Anträge der Beteiligten noch eines übereinstimmend erklärten Einverständnisses. Allein eine Verweisung gegen den Willen eines oder beider Beteiligten ist im Regelfall ermessensfehlerhaft.  Empty Die Verweisung an den Güterichter bedarf weder übereinstimmender Anträge der Beteiligten noch eines übereinstimmend erklärten Einverständnisses. Allein eine Verweisung gegen den Willen eines oder beider Beteiligten ist im Regelfall ermessensfehlerhaft.

Beitrag von Willi Schartema Mo Jul 07, 2014 9:52 am

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.05.2014 - L 6 AS 132/14

Leitsätze (Juris)



Bedient sich die sozialstaatliche Verwaltung kooperativer Instrumente wie dem der Eingliederungsvereinbarung, so erscheint es vorzugswürdig, Konflikte über den Inhalt einer solchen Regelung für die Zukunft auch kooperativ zu lösen.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170716&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1682/

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