hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Kosten des Umgangsrechts in Russland für Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II.

Nach unten

Kosten des Umgangsrechts in Russland für Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II.  Empty Kosten des Umgangsrechts in Russland für Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II.

Beitrag von Willi Schartema Di Jun 24, 2014 12:42 pm

Sozialgericht Lübeck, Beschluss vom 12.10.2011 - S 21 AS 942/11 ER - rechtskräftig



Leitsätze (Autor)
Aus § 21 Abs. 6 SGB II kann sich unter engen Voraussetzungen ein Anspruch auf Übernahme der notwendigen Kosten des Umgangsrechts in die Republik Russland ergeben.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170411&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: Vgl. zur Übernahme der Kosten für das Umgangsrecht im Ausland: LSG NRW, Beschluss vom 17.03.2014 - L 7 AS 2392/13 B ER ( Indonesien); SG Bremen, Beschluss vom 13.05.2013 - S 23 AS 612/13 ER ( Australien) und LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. November 2010 - L 1 SO 133/10 B ER ( Kalifornien).

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1672/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Umgangsrecht verfassungsrechtlich geschützt LSG Rheinland-Pfalz: Träger der Grund­sicherung muss Kosten des Umgangs­rechts übernehmen – auch für Fahrten in die USA Aufgrund des verfassungsrechtlich geschützten Umgangsrechts sind Kosten in angemessenen Umf
» Beantragt ein Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Leistungen nach § 74 SGB XII, so richtet sich die Frage der Zumutbarkeit aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nach den §§ 11 - 11 b und 12 SGB II.
» Kosten nach Erfolgsquote - Keine Erstattung von Kosten des Vorverfahrens nach § 63 SGB X
» Keine Gewährung von Krankenhilfe nach dem SGB XII als zuschussweise Leistung, wenn die Antragstellerin Eigentümerin einer Eigentumswohnung in Russland ist.
» Die Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts von Großeltern mit ihren Enkelkindern begründen keinen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarf.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten