hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Keine Gewährung von Krankenhilfe nach dem SGB XII als zuschussweise Leistung, wenn die Antragstellerin Eigentümerin einer Eigentumswohnung in Russland ist.

Nach unten

Keine Gewährung von Krankenhilfe nach dem SGB XII als zuschussweise Leistung, wenn die Antragstellerin Eigentümerin einer Eigentumswohnung in Russland ist.  Empty Keine Gewährung von Krankenhilfe nach dem SGB XII als zuschussweise Leistung, wenn die Antragstellerin Eigentümerin einer Eigentumswohnung in Russland ist.

Beitrag von Willi Schartema Di Jun 03, 2014 3:12 pm

Sozialgericht Detmold, Urteil vom 13.05.2014 - S 8 SO 133/12

Leitsätze (Autor)
Es ist nicht von einer Unverwertbarkeit der Eigentumswohnung auszugehen. Der Begriff der Verwertbarkeit erfordert eine rein wirtschaftliche Betrachtung unter Ausschluss von Gesichtspunkten der personellen Zuordnung von Vermögensgegenständen und insbesondere der Zumutbarkeit der Verwertung. Die Verwertbarkeit betrifft also allein die Frage, ob ein bestimmter Vermögensgegenstand überhaupt einen wirtschaftlichen Wert besitzt, den die nachfragende Person für sich einsetzen kann.

Die Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII sind daher darlehensweise zu gewähren.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169989&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1653/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Keine zuschussweise Gewährung von ALG II, wenn das Hausgrundstück verwertbares Vermögen ist,das bei der Feststellung von Hilfebedürftigkeit zu berücksichtigen ist
» Die einstweilige Anordnung der Zahlung von Arbeitslosengeld kommt nicht in Betracht, wenn die Antragstellerin keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II und/oder nach dem SGB XII beantragt hat ?
» Ausbildungsgeld nach § 107 SGB III ist zwar keine zweckbestimmte Leistung im Sinne des § 83 Abs 1SGB XII , es bleibt jedoch zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung mit Beschäftigten im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen in voller Höhe
» Der Erlass einer einstweiligen Anordnung ist neben der Anordnung der aufschiebenden Wirkung zur Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes allerdings dann erforderlich, wenn die begehrte Leistung von der Verwaltung nicht oder nicht im beantragten
» Die Sicherung der Unterkunft nach § 36 Abs. 1 S. 1 SGB XII setzt nicht die drohende Obdachlosigkeit voraus. Das Ermessen zur Gewährung eines Darlehens gem. § 36 Abs. 1 S. 1 SGB XII ist auf Null reduziert, wenn bei einer schwerst demenzerkrankten

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten