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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Aufbewahrung von Kontoauszügen in der Verwaltungsakte

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Zur Aufbewahrung von Kontoauszügen in der Verwaltungsakte  Empty Zur Aufbewahrung von Kontoauszügen in der Verwaltungsakte

Beitrag von Willi Schartema Di Jun 24, 2014 11:42 am

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.05.2014 - L 7 AS 347/14 B ER


Leitsätze (Juris)
1. Personen, die Leistungen nach dem SGB II beantragen, sind auf Aufforderung verpflichtet, dem Jobcenter Kontoauszüge für die letzten drei Monate vorzulegen.

2. Die Vorlage von Kontoauszügen zur Einsicht ist eine rechtmäßige Erhebung von Daten nach § 67a Abs. 1 Satz 1 SGB X.

3. Das Aufbewahren der Kontoauszüge in der Verwaltungsakte ist eine rechtmäßige Speicherung von Daten nach § 67c SGB X. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Kontoauszüge anrechenbares Einkommen ausweisen.


Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170400&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: Ebenso Bay LSG, Beschluss vom 14.11.2013 - L 7 AS 579/13 B ER -.
 
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1672/

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