hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Kindergeldnachzahlung i.H.v. 1.840,00 EUR darf nur im Monat des Zuflusses als laufendes Einkommen angerechnet werden und beseitigt aktuell die Hilfebedürftigkeit - Eine Anrechnung wie einmaliges Einkommen mit Verteilung auf sechs Monate ist rechtswidrig.

Nach unten

werden - Kindergeldnachzahlung i.H.v. 1.840,00 EUR darf nur im Monat des Zuflusses als laufendes Einkommen angerechnet werden und beseitigt aktuell die Hilfebedürftigkeit - Eine Anrechnung wie einmaliges Einkommen mit Verteilung auf sechs Monate ist rechtswidrig. Empty Kindergeldnachzahlung i.H.v. 1.840,00 EUR darf nur im Monat des Zuflusses als laufendes Einkommen angerechnet werden und beseitigt aktuell die Hilfebedürftigkeit - Eine Anrechnung wie einmaliges Einkommen mit Verteilung auf sechs Monate ist rechtswidrig.

Beitrag von Willi Schartema Mo Jun 16, 2014 12:26 pm

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.05.2014 - L 19 AS 1860/13 B - rechtskräftig



Leitsätze (Autor)
Laufende Einnahmen sind solche, die auf demselben Rechtsgrund beruhen und regelmäßig erbracht werden, bei einmaligen Einnahmen erschöpft sich das Geschehen in einer einzigen Leistung. Eine - hier neben der nachträglichen - einmalige Erbringung einer an sich laufenden Einnahme ändert deren Qualifizierung grundsätzlich nicht (vgl auch BSG Urteil vom 7.5.2009 - B 14 AS 4/08 R ). Zudem wird das Einkommen nach Maßgabe des § 2 Abs 2 S 1 Alg II-V grundsätzlich im Zeitpunkt seines Zuflusses, hier also zum Zeitpunkt der Erzielung höheren Einkommens berücksichtigt (BSG Urteil vom 16.05.2012 - B 4 AS 154/11 R).

Anders als einmalige Einnahmen sind laufende Einnahmen grundsätzlich nicht und ausnahmsweise nur dann zu verteilen, wenn sie in größeren als monatlichen Abständen zufließen (§ 11 Abs. 2 SGB II; § 2 Abs. 2 AlgII V in der bis zum 31.03.2011 geltenden Fassung). Ein Ausnahmefall liegt nicht vor, denn die Kindergeldnachzahlung erschöpft sich in einem einmaligen Geschehen, während die laufenden Kindergeldzahlungen monatlich erfolgen (§ 11 Abs. 1 BKGG).
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170355&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: gleicher Auffassung LSG NRW v. 22.07.2013 - L 2 AS 738/13 B – zur Nachzahlung von Verletztenrente.

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1664/


Hinweis:

Willi S 


Kein Zugriff von Kommunen auf Kindergeld für behinderte Kinder ? Finanzgericht Münster, Urteil vom 25. März 2011 - 12 K 1891/10 Kg


Zur Zeit prüfen viele Kommunen, die sog. Grundsicherungsleistungen für behinderte Kinder erbringen, ob sie auf das für diese Kinder gezahlte Kindergeld zugreifen können bzw. müssen. Diese aktuelle Entscheidung ist - obwohl naturgemäß von den besonderenUmständen des Einzelfalles geprägt - für Betroffene eine wichtige Orientierungshilfe.

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t2482-zur-zeit-prufen-viele-kommunen-die-sog-grundsicherungsleistungen-fur-behinderte-kinder-erbringen-ob-sie-auf-das-fur-diese-kinder-gezahlte-kindergeld-zugreifen-konnen-bzw-mussen-diese-aktuelle-entscheidung-ist-obwohl-naturgemass-von-den-besonderen#2524

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Mietkaution darf nicht in Raten einbehalten werden Dienstag, 11. Oktober 2011 Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
» Jobcenter darf auch die Vorlage von Kontoauszügen der vergangenen sechs Monate verlangen aufgrund des unregelmäßigen Einkommens der Antragstellerin
» Das Kindergeld kann nicht zur Hälfte gemäß der Anrechnungsvorschrift des § 1612 b BGB als Unterhalt betrachtet werden mit der Folge, dass eine Anrechnung bei der Leistungsbezieherin( LB) als Einkommen unterbleiben müsste.
» Entstehe eine Verpflichtung zur Rückzahlung einer laufenden Einnahme erst nach dem Monat des Zuflusses (hier durch Aufhebung und Rückforderung einer dem Bezug von Kindergeld zu Grunde liegenden Bewilligungsentscheidung für die Vergangenheit), bleibe es
» BVerfG - Steuererstattung ist Einkommen und wird angerechnet Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) handelt es sich bei einer Steuererstattung um Einkommen. Daher darf jene bei der Berechnung des ALG II als bedarfsmindernd berücksi

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten