hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Vorläufige Entscheidung - Zuflusstheorie – Schadensersatzleistungen - Abgrenzung Einkommen/Vermögen - Die Auszahlung der Versicherungsleistung iHv 10.125,00 EUR für den Verlust des LKW ist nicht als Einkommen des selbständigen Transportunternehmers zu

Nach unten

Vorläufige Entscheidung - Zuflusstheorie – Schadensersatzleistungen -  Abgrenzung Einkommen/Vermögen - Die Auszahlung der Versicherungsleistung iHv 10.125,00 EUR für den Verlust des LKW ist nicht als Einkommen des selbständigen Transportunternehmers zu  Empty Vorläufige Entscheidung - Zuflusstheorie – Schadensersatzleistungen - Abgrenzung Einkommen/Vermögen - Die Auszahlung der Versicherungsleistung iHv 10.125,00 EUR für den Verlust des LKW ist nicht als Einkommen des selbständigen Transportunternehmers zu

Beitrag von Willi Schartema Mo Jun 16, 2014 10:06 am

berücksichtigen.


Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.05.2014 - L 18 AS 3167/12
Leitsätze (Autor)

Schadensersatzleistungen, die lediglich eine frühere Vermögenslage wiederherstellen (hier: Diebstahl eines LKW ) sind auch nach der "Zuflusstheorie" unabhängig vom Zeitpunkt des Zuflusses als Vermögen zu berücksichtigen (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 18.02.1999, 5 C 14/98).

Steht danach der Vermögenswert einer Schadensersatzforderung nicht entgegen, die Schadensersatzleistung als Einkommen iSd § 11 Abs 1 SGB II zu verstehen, so gilt § 11 Abs 1 SGB II jedoch für solchen Schadensersatz nicht, der wie vorliegend lediglich eine frühere Vermögenslage wiederherstellt (zB Schadensersatz für die Beschädigung oder den Verlust einer Sache). Denn der bloße Ersatz für etwas, was jemand bereits hatte, bewirkt keinen Zufluss, ist keine Einnahme, sondern, wie das Ersetzte, wiederum unmittelbar Vermögen. Andernfalls wertete man den Ersatz eines bereits früher Erlangten unzulässig (erneut) als Einkommen (vgl BVerwG aaO). Dagegen sind alle diejenigen Schadensersatzleistungen Einkommen iSd § 11 Abs 1 SGB II, mit denen kein zuvor vorhandenes Vermögen ersetzt wird, sondern mit denen der Berechtigte erstmals eine Leistung in Geld oder Geldeswert erhält.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170292&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1664/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» § 7 Abs. 1 AsylbLG ist verfassungsgemäß. Die in § 7 AsylbLG normierte Pflicht, Einkommen und Vermögen aufzubrauchen, bevor Leistungen gewährt werden, verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums
» Die Aufrechnung des Vermieters gegen Betriebskostenerstattungen eines Beziehers von Leistungen nach dem SGB XII ist unwirksam - Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen sind grundsätzlich Einkommen, auch wenn sie nicht zur Auszahlung kommen
» Nicht alles ist Einkommen, was die Jobcenter für Einkommen halten Werden die Vorauszahlungen an den Stromlieferanten aus der Regelleistung erbracht, so ist eine Rückzahlung des zu viel geleisteten Vorschusses der Endabrechnung nicht als Einkommen anzure
» Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage - Nichtbescheidung eines Widerspruchs gegen eine vorläufige Leistungsbewilligung binnen drei Monaten - Fehlen eines zureichenden Grundes - abschließende Entscheidung wegen fehlender Mitwirkung nicht
» Hartz IV kennt kein fiktives Einkommen - Denn dies widerspricht dem Grundsatz, dass fiktives, tatsächlich jedoch überhaupt nicht erzieltes Einkommen bei der Bedarfsberechnung nicht berücksichtigt werden darf - Rechtsprechung

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten