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Ein "SGB II-Aufstocker" kann auch notwendige Leasingraten für einen Pkw von seinem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit absetzen.
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Ein "SGB II-Aufstocker" kann auch notwendige Leasingraten für einen Pkw von seinem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit absetzen.
BSG, Urteil vom 05.06.2014 - B 4 AS 31/13 R
Medienbericht des BSG dazu:
Bei sogenannten "Aufstockern", die neben den SGB II-Leistungen Betriebseinnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit erzielen, sind - neben dem auch für abhängig Beschäftigte geltenden Pauschbetrag in Höhe von 100 Euro für Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen, Altersvorsorgebeträgen und die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Aufwendungen - von den Einnahmen zusätzlich auch Betriebsausgaben abzusetzen. Dies gilt auch dann, wenn das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit den Betrag von 400 Euro nicht übersteigt. Aus § 3 Abs. 1 Satz 1 Alg II -V ("mit Ausnahme der nach § 11 Abs. 2 SGB II abzusetzenden Beträge") ergibt sich, dass es nicht zu einer zweifachen Absetzbarkeit von Betriebsausgaben kommt.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2014&nr=13423&pos=0&anz=14
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1662/
Willi S
Medienbericht des BSG dazu:
Bei sogenannten "Aufstockern", die neben den SGB II-Leistungen Betriebseinnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit erzielen, sind - neben dem auch für abhängig Beschäftigte geltenden Pauschbetrag in Höhe von 100 Euro für Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen, Altersvorsorgebeträgen und die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Aufwendungen - von den Einnahmen zusätzlich auch Betriebsausgaben abzusetzen. Dies gilt auch dann, wenn das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit den Betrag von 400 Euro nicht übersteigt. Aus § 3 Abs. 1 Satz 1 Alg II -V ("mit Ausnahme der nach § 11 Abs. 2 SGB II abzusetzenden Beträge") ergibt sich, dass es nicht zu einer zweifachen Absetzbarkeit von Betriebsausgaben kommt.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2014&nr=13423&pos=0&anz=14
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1662/
Willi S
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