Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Jahresbezogene Berechnung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit im SGB II
Seite 1 von 1
Jahresbezogene Berechnung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit im SGB II
LSG Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung
vom 05.02.2013 zum Urteil L 6 AS 611/11 vom 19.12.2012
Eine jährliche Berechnung des Einkommens bei
selbständiger Tätigkeit mit einer anteiligen Verteilung auf die 12
Kalendermonate kann nicht nur bei Saisonbetrieben vorgenommen werden, sondern
auch in anderen Betrieben, wenn eine jahresbezogene Betrachtung erforderlich
ist.
Eine solche Berechnung kann vorzunehmen sein, wenn nur
in einzelnen Monaten des jeweiligen Jahres Einkünfte erzielt werden, es ist
dann nicht nur auf den sechsmonatigen Bewilligungszeitraum abzustellen.
Dies hat zur Folge, dass auch im Bewilligungszeitraum
monatlich nur ein Zwölftel der Einkünfte berücksichtigt wird, was zu höheren
Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II ("Hartz IV") führen
kann.
Das hat der 6. Senat des Landessozialgerichts in einem
heute veröffentlichten Urteil entschieden.
Anmerkung:
Mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige
Ausgaben i.S.d. § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II n.F. sind solche, die dem Grund und
der Höhe nach bei vernünftiger Wirtschaftsführung anfallen. Voraussetzung
hierfür ist lediglich, dass die geltend gemachten Ausgaben mit der Erzielung
der Einnahmen verbunden sind, sie also dem Grund und der Höhe nach bei
vernünftiger Wirtschaftsführung anfallen (Geiger in LPK-SGB II, 4. Aufl., § 11
Rdnr. 14 m.w.N.).
Hierzu gehört jedenfalls die an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer , da sie zu
den mit der Erzielung des Einkommens notwendigen Ausgaben (§ 11 Abs. 2 Satz 1
Nr. 5 SGB II a.F.), jedoch nicht zu den auf das Einkommen entrichteten Steuern
(§ 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II) zählt (vgl. Söhngen in jurisPK-SGB II, 3.
Aufl. 2012, § 11b Rdnr. 16).
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/jahresbezogene-berechnung-des.html
Willi S
vom 05.02.2013 zum Urteil L 6 AS 611/11 vom 19.12.2012
Eine jährliche Berechnung des Einkommens bei
selbständiger Tätigkeit mit einer anteiligen Verteilung auf die 12
Kalendermonate kann nicht nur bei Saisonbetrieben vorgenommen werden, sondern
auch in anderen Betrieben, wenn eine jahresbezogene Betrachtung erforderlich
ist.
Eine solche Berechnung kann vorzunehmen sein, wenn nur
in einzelnen Monaten des jeweiligen Jahres Einkünfte erzielt werden, es ist
dann nicht nur auf den sechsmonatigen Bewilligungszeitraum abzustellen.
Dies hat zur Folge, dass auch im Bewilligungszeitraum
monatlich nur ein Zwölftel der Einkünfte berücksichtigt wird, was zu höheren
Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II ("Hartz IV") führen
kann.
Das hat der 6. Senat des Landessozialgerichts in einem
heute veröffentlichten Urteil entschieden.
Anmerkung:
Mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige
Ausgaben i.S.d. § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II n.F. sind solche, die dem Grund und
der Höhe nach bei vernünftiger Wirtschaftsführung anfallen. Voraussetzung
hierfür ist lediglich, dass die geltend gemachten Ausgaben mit der Erzielung
der Einnahmen verbunden sind, sie also dem Grund und der Höhe nach bei
vernünftiger Wirtschaftsführung anfallen (Geiger in LPK-SGB II, 4. Aufl., § 11
Rdnr. 14 m.w.N.).
Hierzu gehört jedenfalls die an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer , da sie zu
den mit der Erzielung des Einkommens notwendigen Ausgaben (§ 11 Abs. 2 Satz 1
Nr. 5 SGB II a.F.), jedoch nicht zu den auf das Einkommen entrichteten Steuern
(§ 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II) zählt (vgl. Söhngen in jurisPK-SGB II, 3.
Aufl. 2012, § 11b Rdnr. 16).
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/jahresbezogene-berechnung-des.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Keine jahresbezogene Berechnung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit, wenn der Leistungsbezieher als Maler und Fotograf tätig ist und das Gewerbe ganzjährig durchgehend betreibt.
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberechnung bei selbständiger Tätigkeit - Betriebseinnahmen und -ausgaben - private Rentenversicherungen
» Ein "SGB II-Aufstocker" kann auch notwendige Leasingraten für einen Pkw von seinem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit absetzen.
» Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
» Einkommensanrechnung - Schätzung § 3 Abs. 6 Alg II-V aF - Selbständiger - Verlustausgleich innerhalb einer Einkommensart
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberechnung bei selbständiger Tätigkeit - Betriebseinnahmen und -ausgaben - private Rentenversicherungen
» Ein "SGB II-Aufstocker" kann auch notwendige Leasingraten für einen Pkw von seinem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit absetzen.
» Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
» Einkommensanrechnung - Schätzung § 3 Abs. 6 Alg II-V aF - Selbständiger - Verlustausgleich innerhalb einer Einkommensart
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema