hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Die Rentenzahlungen sind Tilgungsleistungen zur Finanzierung eines Eigenheims gleichzustellen.

Nach unten

Die Rentenzahlungen sind Tilgungsleistungen zur Finanzierung eines Eigenheims gleichzustellen. Empty Die Rentenzahlungen sind Tilgungsleistungen zur Finanzierung eines Eigenheims gleichzustellen.

Beitrag von Willi Schartema Di Jun 10, 2014 6:59 am

BSG, Urteile vom 04.06.2014 - B 14 AS 41/13 R und - B 14 AS 42/13 R



Leitsätze (Autor)
Die von den Leistungsbeziehern gezahlte monatliche Rente iHv von 440 Euro an die frühere Eigentümerin des von ihnen nun bewohnten und in ihrem Eigentum stehenden Hauses ist nicht als Aufwendung für die Unterkunft anzuerkennen.

In der hier vorliegenden Ausgestaltung des Übergabevertrages sind die Rentenzahlungen in der Gesamtheit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zivilrechtlich als Kaufpreis für den Erwerb des Grundstücks anzusehen und daher nach dem SGB II nicht anders zu behandeln wie die monatlichen Tilgungsraten nach einem Grundstückskauf. Die Übernahme solcher Raten ist nach der Rechtsprechung des BSG, an der festgehalten wird, nur in solchen besonderen Ausnahmefällen angezeigt, in denen es um die Erhaltung von Wohneigentum geht, dessen Finanzierung im Zeitpunkt des Bezugs von Alg II bereits weitgehend abgeschlossen ist (vgl BSG vom 16.2.2012 - B 4 AS 14/11 R). So lagen die Verhältnisse hier bei dem Alter der früheren Eigentümerin nicht.
 
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13422

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1662/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Eine mehrfache Berücksichtigung des Grundfreibetrages von 100 Euro innerhalb eines Monats und ein Abweichen zum Zuflussprinzip sind geboten bei Zufluss von zwei Arbeitsentgelten innerhalb eines Kalendermonats.
» Die grundsätzliche Frage, inwieweit Tilgungsleistungen auf Verbindlichkeiten zum Erwerb eines Eigenheims als Bedarf zu berücksichtigen sind, ist in der Rechtsprechung des BSG geklärt. Nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 7.11.2006 -
» Keine Sozialhilfe zur Finanzierung eines Pkw für Schwerbehinderte mit ausreichendem Vermögen
» Das zur Finanzierung des Unterrichts an einer Privatschule für den Besuch eines Sonder-Berufsvorbereitungsjahres zu entrichtende Schulgeld stellt keine Leistung der Eingliederungshilfe i.S. des § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII dar.
» BSG aktuell zum Abzug von Kosten der Haushaltsenergie bei der Anrechnung eines Betriebskostenguthabens - Befürchtungen des Sozialrechtsexperten sind eingetreten

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten