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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die WAV des Landes Berlin ist für die Zeit vom 1.5.2012 bis zum 31.7.2013 insgesamt rechtswidrig und unwirksam - Die Verwendung der Werte des bundesweiten Heizspiegels sind nicht geeignet eine Gesamtangemessenheitsgrenze ausreichend zu begründen, weil es

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Die WAV des Landes Berlin ist für die Zeit vom 1.5.2012 bis zum 31.7.2013 insgesamt rechtswidrig und unwirksam - Die Verwendung der Werte des bundesweiten Heizspiegels sind nicht geeignet eine Gesamtangemessenheitsgrenze ausreichend zu begründen, weil es  Empty Die WAV des Landes Berlin ist für die Zeit vom 1.5.2012 bis zum 31.7.2013 insgesamt rechtswidrig und unwirksam - Die Verwendung der Werte des bundesweiten Heizspiegels sind nicht geeignet eine Gesamtangemessenheitsgrenze ausreichend zu begründen, weil es

Beitrag von Willi Schartema Di Jun 10, 2014 6:55 am

nur ein Grenzwert ist (BSG vom 12.5.2013 - B 14 AS 60/12 R ).

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13422
 
Anmerkung 1 : Aktuell anderer Auffassung SG Berlin, Urt. v. 28.04.2014 - S 82 AS 28836/12 - Die Wohnaufwendungenverordnung (WAV) in der Fassung vom 3. April 2012 ist wirksam.
 
Anmerkung 2: BSG kippt Heiz-Pauschalen für Hartz-IV-Empfänger: http://www.morgenpost.de/berlin/article128775206/Sozialgericht-kippt-Heiz-Pauschalen-fuer-Hartz-IV-Empfaenger.html
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1662/

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