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Die WAV des Landes Berlin ist für die Zeit vom 1.5.2012 bis zum 31.7.2013 insgesamt rechtswidrig und unwirksam - Die Verwendung der Werte des bundesweiten Heizspiegels sind nicht geeignet eine Gesamtangemessenheitsgrenze ausreichend zu begründen, weil es
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Die WAV des Landes Berlin ist für die Zeit vom 1.5.2012 bis zum 31.7.2013 insgesamt rechtswidrig und unwirksam - Die Verwendung der Werte des bundesweiten Heizspiegels sind nicht geeignet eine Gesamtangemessenheitsgrenze ausreichend zu begründen, weil es
nur ein Grenzwert ist (BSG vom 12.5.2013 - B 14 AS 60/12 R ).
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13422
Anmerkung 1 : Aktuell anderer Auffassung SG Berlin, Urt. v. 28.04.2014 - S 82 AS 28836/12 - Die Wohnaufwendungenverordnung (WAV) in der Fassung vom 3. April 2012 ist wirksam.
Anmerkung 2: BSG kippt Heiz-Pauschalen für Hartz-IV-Empfänger: http://www.morgenpost.de/berlin/article128775206/Sozialgericht-kippt-Heiz-Pauschalen-fuer-Hartz-IV-Empfaenger.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1662/
Willi S
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13422
Anmerkung 1 : Aktuell anderer Auffassung SG Berlin, Urt. v. 28.04.2014 - S 82 AS 28836/12 - Die Wohnaufwendungenverordnung (WAV) in der Fassung vom 3. April 2012 ist wirksam.
Anmerkung 2: BSG kippt Heiz-Pauschalen für Hartz-IV-Empfänger: http://www.morgenpost.de/berlin/article128775206/Sozialgericht-kippt-Heiz-Pauschalen-fuer-Hartz-IV-Empfaenger.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1662/
Willi S
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