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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Mehrbedarf für Schwerbehinderten erst ab Vorlage des Schwerbehindertenausweises

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Mehrbedarf für Schwerbehinderten erst ab Vorlage des Schwerbehindertenausweises Empty Mehrbedarf für Schwerbehinderten erst ab Vorlage des Schwerbehindertenausweises

Beitrag von Willi Schartema Di Jun 03, 2014 3:47 pm

SG Wiesbaden, Urteil vom 30.04.2014 - S 30 SO 47/12
 

Leitsätze (Juris)
Ein Anspruch auf Berücksichtigung eines Mehrbedarfs als Schwerbehinderter besteht erst mit der Vorlage des die Schwerbehinderung feststellenden Versorgungsamtsbescheides oder des Schwerbehindertenausweises. Eine in der Bescheidbegründung getroffene Feststellung, seit wann die Behinderung besteht, ist hierfür ohne Bedeutung.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169988&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: gleicher Auffassung LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.2013 - L 2 SO 404/13; SG Karlsruhe, Urteil vom 30.1.2014, S 1 SO 3002/13 und LSG NRW, Beschl. v. 08.05.2014 - L 9 SO 55/14 B.
 
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1653/

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