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Mehrbedarf für Schwerbehinderten erst ab Vorlage des Schwerbehindertenausweises
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Mehrbedarf für Schwerbehinderten erst ab Vorlage des Schwerbehindertenausweises
SG Wiesbaden, Urteil vom 30.04.2014 - S 30 SO 47/12
Leitsätze (Juris)
Ein Anspruch auf Berücksichtigung eines Mehrbedarfs als Schwerbehinderter besteht erst mit der Vorlage des die Schwerbehinderung feststellenden Versorgungsamtsbescheides oder des Schwerbehindertenausweises. Eine in der Bescheidbegründung getroffene Feststellung, seit wann die Behinderung besteht, ist hierfür ohne Bedeutung.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169988&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: gleicher Auffassung LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.2013 - L 2 SO 404/13; SG Karlsruhe, Urteil vom 30.1.2014, S 1 SO 3002/13 und LSG NRW, Beschl. v. 08.05.2014 - L 9 SO 55/14 B.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1653/
Willi S
Leitsätze (Juris)
Ein Anspruch auf Berücksichtigung eines Mehrbedarfs als Schwerbehinderter besteht erst mit der Vorlage des die Schwerbehinderung feststellenden Versorgungsamtsbescheides oder des Schwerbehindertenausweises. Eine in der Bescheidbegründung getroffene Feststellung, seit wann die Behinderung besteht, ist hierfür ohne Bedeutung.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169988&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: gleicher Auffassung LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.2013 - L 2 SO 404/13; SG Karlsruhe, Urteil vom 30.1.2014, S 1 SO 3002/13 und LSG NRW, Beschl. v. 08.05.2014 - L 9 SO 55/14 B.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1653/
Willi S
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