Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Für eine Anrechnung der Untermiete unmittelbar auf den Bedarf für Unterkunft und Heizung fehlt die rechtliche Grundlage.
Seite 1 von 1
Für eine Anrechnung der Untermiete unmittelbar auf den Bedarf für Unterkunft und Heizung fehlt die rechtliche Grundlage.
Sozialgericht Potsdam, Urteil vom 26.03.2014 - S 38 AS 1542/13 WA - Berufung anhängig beim LSG BB unter dem Az. L 19 AS 1251/14
Leitsätze (Autor)
Die Untermiete ist als Einkommen auf die Regelleistung als Geldleistung der Agentur für Arbeit anzurechnen. Als Pauschbetrag sind 30,00 Euro als Beitrag für private Versicherungen – die sogenannte Versicherungspauschale - abzusetzen.
Die von einigen Stimmen in der Literatur vertretene Auffassung, Einkommen aus Untermiete könne aufgrund der Formulierung des § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II a. F. in Abweichung von § 19 Satz 3 SGB II a. F. dem Bedarf für Unterkunft zugeordnet werden (so Berlit in LPK-SGB II, 5. Auflage 2013, § 22 Rn. 24; Lauterbach in Gagel, SGB II/SGB III, 52. Ergänzungslieferung 2014, § 22 Rn. 18 ) überzeugt insoweit nicht.
Eine Dienstanweisung des Grundsicherungsträgers führt nicht dazu, von den Vorgaben des SGB II im Sinn der vom Jobcenter vertretenen Auffassung zur Anrechnung von Einkommen abzuweichen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169986&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: offen gelassen vom BSG mit Urteil v. 29.11.2012 - B 14 AS 161/11 R, Rn. 19.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1653/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Die Untermiete ist als Einkommen auf die Regelleistung als Geldleistung der Agentur für Arbeit anzurechnen. Als Pauschbetrag sind 30,00 Euro als Beitrag für private Versicherungen – die sogenannte Versicherungspauschale - abzusetzen.
Die von einigen Stimmen in der Literatur vertretene Auffassung, Einkommen aus Untermiete könne aufgrund der Formulierung des § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II a. F. in Abweichung von § 19 Satz 3 SGB II a. F. dem Bedarf für Unterkunft zugeordnet werden (so Berlit in LPK-SGB II, 5. Auflage 2013, § 22 Rn. 24; Lauterbach in Gagel, SGB II/SGB III, 52. Ergänzungslieferung 2014, § 22 Rn. 18 ) überzeugt insoweit nicht.
Eine Dienstanweisung des Grundsicherungsträgers führt nicht dazu, von den Vorgaben des SGB II im Sinn der vom Jobcenter vertretenen Auffassung zur Anrechnung von Einkommen abzuweichen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169986&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: offen gelassen vom BSG mit Urteil v. 29.11.2012 - B 14 AS 161/11 R, Rn. 19.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1653/
Willi S
Ähnliche Themen
» Bei einer Betriebskosten- Nachforderung für eine im Fälligkeitszeitpunkt der Nachforderung nicht mehr bewohnte Wohnung kann es sich um einen einmaligen Bedarf für Unterkunft und Heizung im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II handeln
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Guthaben aus Betriebskostenabrechnung - Anrechnung auf die tatsächlichen Aufwendungen im Anrechnungszeitraum
» Zum Bedarf von Kosten der Unterkunft/Heizung (Kdu/H) wegen eines Erbfolgevertrages u. a. zu einer teilweise selbstgenutzten Eigentumswohnung.
» Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - Zulässigkeit des Abzugs einer Haushaltsenergiepauschale von den tatsächlichen Aufwendungen - Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung als Bedarf
» Eine von einem Bundesfreiwilligendienst Leistenden anstelle unentgeltlicher Unterkunft bezogene Geldersatzleistung in Höhe der tatsächlich anfallenden Fahrtkosten ist nicht als zweckbestimmte Leistung von der Anrechnung als Einkommen auf SGB II-Leistungen
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Guthaben aus Betriebskostenabrechnung - Anrechnung auf die tatsächlichen Aufwendungen im Anrechnungszeitraum
» Zum Bedarf von Kosten der Unterkunft/Heizung (Kdu/H) wegen eines Erbfolgevertrages u. a. zu einer teilweise selbstgenutzten Eigentumswohnung.
» Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - Zulässigkeit des Abzugs einer Haushaltsenergiepauschale von den tatsächlichen Aufwendungen - Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung als Bedarf
» Eine von einem Bundesfreiwilligendienst Leistenden anstelle unentgeltlicher Unterkunft bezogene Geldersatzleistung in Höhe der tatsächlich anfallenden Fahrtkosten ist nicht als zweckbestimmte Leistung von der Anrechnung als Einkommen auf SGB II-Leistungen
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema