Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Guthaben aus Betriebskostenabrechnung - Anrechnung auf die tatsächlichen Aufwendungen im Anrechnungszeitraum
Seite 1 von 1
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Guthaben aus Betriebskostenabrechnung - Anrechnung auf die tatsächlichen Aufwendungen im Anrechnungszeitraum
BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 14 AS 83/12 R
Leitsätze (Autor)
Betriebskostenrückzahlungen mindern den Anspruch auf Alg II gemäß § 22 Abs. 1 S. 4 SGB II a.F. nur dann mit dem vollen Rückzahlungsbetrag, wenn die Aufwendungen der Leistungsberechtigten für Unterkunft und Heizung durch den hierauf entfallenden Alg II-Anteil vollständig gedeckt waren. Wurden dagegen nur abgesenkte Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht, mindern Betriebskostenerstattungen den Alg II - Anspruch in dem bzw. den folgenden Monat(en) nur um den Betrag, der nach ihrer Anrechnung auf die tatsächlich aufgebrachten Aufwendungen für Unterkunft und Heizung - ohne Kosten der Warmwasserbereitung, soweit sie von der Regelleistung nach § 20 Abs. 1 SGB II umfasst sind – verbleibt.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2013-12-12&nr=13385&pos=0&anz=10
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1628/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Betriebskostenrückzahlungen mindern den Anspruch auf Alg II gemäß § 22 Abs. 1 S. 4 SGB II a.F. nur dann mit dem vollen Rückzahlungsbetrag, wenn die Aufwendungen der Leistungsberechtigten für Unterkunft und Heizung durch den hierauf entfallenden Alg II-Anteil vollständig gedeckt waren. Wurden dagegen nur abgesenkte Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht, mindern Betriebskostenerstattungen den Alg II - Anspruch in dem bzw. den folgenden Monat(en) nur um den Betrag, der nach ihrer Anrechnung auf die tatsächlich aufgebrachten Aufwendungen für Unterkunft und Heizung - ohne Kosten der Warmwasserbereitung, soweit sie von der Regelleistung nach § 20 Abs. 1 SGB II umfasst sind – verbleibt.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2013-12-12&nr=13385&pos=0&anz=10
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1628/
Willi S
Ähnliche Themen
» Betriebskostenguthaben i.S. des § 22. Abs. 1 S. 4 SGB 2 a.F. mindern die "tatsächlichen Aufwendungen" für Unterkunft und Heizung der Leistungsbezieherin und nicht die vom Grundsicherungsträger als angemessen anerkannten Aufwendungen für Unterkunft und Hei
» Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - Zulässigkeit des Abzugs einer Haushaltsenergiepauschale von den tatsächlichen Aufwendungen - Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung als Bedarf
» BSG: Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht pauschaliert. Im Gegensatz zu den Regelleistungen werden die Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht pauschaliert. BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 2.7.2009, B 14 AS 36/08 R
» Für eine Anrechnung der Untermiete unmittelbar auf den Bedarf für Unterkunft und Heizung fehlt die rechtliche Grundlage.
» Keine Anpassung der Wohnkosten in den Fällen des § 22 Abs. 1 S.2 SGB II a.F.( Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt).
» Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - Zulässigkeit des Abzugs einer Haushaltsenergiepauschale von den tatsächlichen Aufwendungen - Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung als Bedarf
» BSG: Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht pauschaliert. Im Gegensatz zu den Regelleistungen werden die Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht pauschaliert. BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 2.7.2009, B 14 AS 36/08 R
» Für eine Anrechnung der Untermiete unmittelbar auf den Bedarf für Unterkunft und Heizung fehlt die rechtliche Grundlage.
» Keine Anpassung der Wohnkosten in den Fällen des § 22 Abs. 1 S.2 SGB II a.F.( Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt).
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema