hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Zur Rechtmäßigkeit eines Eingliederungsverwaltungsaktes, wenn dieser nur für vier Monate gelten soll - Bewerbungskosten

Nach unten

Zur Rechtmäßigkeit eines Eingliederungsverwaltungsaktes, wenn dieser nur für vier Monate gelten soll - Bewerbungskosten  Empty Zur Rechtmäßigkeit eines Eingliederungsverwaltungsaktes, wenn dieser nur für vier Monate gelten soll - Bewerbungskosten

Beitrag von Willi Schartema Mi Mai 28, 2014 11:37 am

SG Bremen, Gerichtsbescheid vom 09.05.2014 – S 28 AS 1366/13



Leitsätze(Autor)

Der Eingliederungsverwaltungsakt erweist sich als rechtswidrig, weil das Jobcenter entgegen der gesetzlichen Vorgabe eine Geltungsdauer von nur knapp vier Monaten angeordnet hat, ohne hierbei das erforderliche Ermessen auszuüben (vgl. BSG, Urteil vom 14.02.2013 -B 14 AS 195/11 R ).

Die Rechtswidrigkeit des Bescheides folgt nicht schon aus der Kostenerstattungsbestimmung für die zu erbringenden Unterstützungsleistungen( Bewerbungskosten). Das LSG – Niedersachsen-Bremen hat in Eilverfahren wiederholt entschieden, dass die Eingliederungsvereinbarung oder ein Ersetzungsbescheid bei verbindlich vereinbarten oder festgelegten schriftlichen Bewerbungen auch Bestimmungen über die zu erbringenden Leistungen für entstehende Bewerbungskosten enthalten muss, welche über die bereits vorhandene gesetzliche Regelung hinausgehen und die Leistungen individuell und eindeutig unter Benennung der für die Gewährung maßgeblichen Gründe festlegen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 04.04.2012 – L 15 AS 77/12 B ER -, vom 01.08.2012 – L 15 AS 235/12 B ER – und vom 21.03.2013 – L 15 AS 307/12 B ER -).

Diesen Anforderungen entspricht aber die vorliegend getroffene Kostenübernahmeregelung. Denn das JC hat nicht lediglich allgemein die Übernahme notwendiger Bewerbungskosten nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) in Aussicht gestellt, sondern weitergehend geregelt, welche Aufwendungen dabei dem Grunde nach als erstattungsfähig gelten sollen. Mit der ausdrücklichen Benennung der Portokosten für Großbriefe und der Aufwendungen für Schreibpapier, Briefumschläge, Bewerbungsmappen und Bewerbungsfotos hat er alle wesentlichen Kosten schriftlicher Bewerbungen eingeschlossen. Dass er hierbei mit Ausnahme der feststehenden Kosten für den Versand von Großbriefen in Höhe von 1,45 EUR von der Mitteilung fester Obergrenzen abgesehen hat, führt nicht zur Rechtswidrigkeit der Regelung (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.05.2014 – L 15 AS 144/14 B ER).

Quelle: Sozietät Beier & Beier, Rechtsanwälte, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen , hier zum Volltext: http://www.kanzleibeier.eu/?p=2713
 
Anmerkung: Gleicher Auffassung: SG Chemnitz, Beschluss vom 29. April 2014 - S 29 AS 1636/14 ER (unveröffentlicht); SG Hamburg, Beschluss vom 28.04.2014 - S 58 AS 1238 /14 ER (unveröffentlicht) und LSG NRW, Beschluss vom 17.10.2013 - L 7 AS 836/13 B - Es ist nicht zu bejahen, dass ein Jobcenter die Geltungsdauer eines Verwaltungsakts nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II ohne Bindung an die Vorgabe des § 15 Abs. 1 Satz 3 SGB II nach freiem Ermessen festlegt.

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1651/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Während der Rechtshängigkeit eines Gerichtsverfahrens zur Überprüfung der Leistungsbewilligung nach § 44 SGB X ist einer neuer Antrag nach § 44 SGB X nicht möglich. Dieser kann zulässig erst gestellt werden, wenn das Gerichtsverfahren
» Das Bundesverfassungsgericht soll über die Rechtmäßigkeit von § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II entscheiden.
» SG Gelsenkirchen: EuGH soll Rechtmäßigkeit des biometrischen Reisepasses prüfen VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 15.05.2012 - 17 K 3382/07
» Wenn bei einem Empfänger von Arbeitslosengeld II eine gesetzliche Betreuung (§ 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB) angeordnet wurde, dann hat dieser gesetzliche Betreuer, wenn ihm auch die „Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden“ übertragen wurde, die gleiche
» Rechtmäßigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakts.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten