hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Hinsichtlich des Vorliegens eines Bedarfs im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II kommt es auf die Fälligkeit der Forderung an - Rechnung für Heizöl

Nach unten

Hinsichtlich des Vorliegens eines Bedarfs im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II kommt es auf die Fälligkeit der Forderung an - Rechnung für Heizöl Empty Hinsichtlich des Vorliegens eines Bedarfs im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II kommt es auf die Fälligkeit der Forderung an - Rechnung für Heizöl

Beitrag von Willi Schartema Mo Mai 19, 2014 3:13 pm

Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 29.01.2014 - L 4 AS 1680/12 - rechtskräftig



Leitsätze (Autor)
Erst mit der tatsächlichen Fälligkeit der Forderung ent- bzw. besteht die tatsächliche Bedarfslage, die für Leistungen nach dem SGB II entscheidend ist. Nur Forderungen im Monat der Fälligkeit sind als tatsächliche Aufwendungen zu berücksichtigen (vgl. insoweit beispielhaft BSG, Urteil vom 22. August 2012 - B 14 AS 1/12 R, Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 61/10 R, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 58/06 R, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 62/09 R und letztlich Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 7 B AS 40/06 R).

Es ist auch grundsätzlich auch ohne Relevanz, ob vom Leistungsberechtigten vor oder nach dem Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird - mithin hat die Erfüllung keine eigenständige bedarfsbezogene Bedeutung gegenüber der Fälligkeit ( BSG, Urt. v. 22. März 2010 - B 4 AS 62/09 R ).
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169615&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1635/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Zum Vorliegens eines schlüssigen Konzepts, insbesondere hinsichtlich der Frage der Höhe der Nebenkosten.
» Zu § 12 Abs 3 Satz 1 Nr 3 SGB II - Bei der Forderung aus einer Rentenversicherung (unabhängig von ihrer Fälligkeit) handelt es sich um einen Vermögensgegenstand, der bei Verwertbarkeit im Weg der vorzeitigen Vertragsauflösung zur Existenzsicherung
» Eine hörbehinderte Grundschülerin (GdB: 100) kann sich hinsichtlich des von ihr geltend gemachten Anspruchs auf Übernahme der Kosten eines/einer GebärdendolmetscherIn für den Unterricht auf § 53 Abs. 1 und 3 SGB XII in Verbindung mit § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr
» Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe, denn die Frage, ob eine bestimmte Richtlinie oder Verwaltungsvorschrift eines kommunalen Trägers, in der Angemessenheitsgrenzen im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II festgelegt werden, den gesetzlichen und vom
» Zum Anspruch eines schwerbehinderten Menschen gegen den Sozialhilfeträger auf Übernahme der Kosten für die Beschaffung eines behindertengerecht umgebauten Kfz gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 SGB XII i. V. m. den §§ 53, 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII und § 55 Abs. 2 Nr

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten