Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Eine hörbehinderte Grundschülerin (GdB: 100) kann sich hinsichtlich des von ihr geltend gemachten Anspruchs auf Übernahme der Kosten eines/einer GebärdendolmetscherIn für den Unterricht auf § 53 Abs. 1 und 3 SGB XII in Verbindung mit § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr
Seite 1 von 1
Eine hörbehinderte Grundschülerin (GdB: 100) kann sich hinsichtlich des von ihr geltend gemachten Anspruchs auf Übernahme der Kosten eines/einer GebärdendolmetscherIn für den Unterricht auf § 53 Abs. 1 und 3 SGB XII in Verbindung mit § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr
1 SGB XII stützen, denn die Übernahme dieser Aufwendungen ist zur Erreichung des Teilhabeziels (Ermöglichung bzw. Erleichterung des Schulbesuchs im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht) bei einem erwiesenen, besonderen Förderbedarf im Bereich Hören erforderlich und geeignet (§ 12 Nr. 1 EingliederungshilfeVO).
LSG Hessen, Urteil vom 14. Mai 2014 ( Az.: L 4 SO 303/11):
Leitsätze Dr. Manfred Hammel:
Die behinderte Schülerin wird mittels Gebärdensprache und Gebärdendolmetscher/in insbesondere in die Lage versetzt, sich aktiv am Unterricht zu beteiligen und mit nichtbehinderten MitschülerInnen zu kommunizieren.
Anmerkung: Vgl. dazu auch Hess. LSG, Beschl. v. 17.06.2013 - L 4 SO 60/13 B ER - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Übernahme der Kosten für einen Gebärdendolmetscher bei inklusiver Beschulung - kein Verweis auf den Schulträger - kein Betroffensein des Kernbereichs pädagogischer Arbeit - Nachrang der Sozialhilfe - kein Verweis auf den Besuch einer Förderschule - schulrechtliches Wahlrecht der Eltern.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1675/
Willi S
LSG Hessen, Urteil vom 14. Mai 2014 ( Az.: L 4 SO 303/11):
Leitsätze Dr. Manfred Hammel:
Die behinderte Schülerin wird mittels Gebärdensprache und Gebärdendolmetscher/in insbesondere in die Lage versetzt, sich aktiv am Unterricht zu beteiligen und mit nichtbehinderten MitschülerInnen zu kommunizieren.
Anmerkung: Vgl. dazu auch Hess. LSG, Beschl. v. 17.06.2013 - L 4 SO 60/13 B ER - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Übernahme der Kosten für einen Gebärdendolmetscher bei inklusiver Beschulung - kein Verweis auf den Schulträger - kein Betroffensein des Kernbereichs pädagogischer Arbeit - Nachrang der Sozialhilfe - kein Verweis auf den Besuch einer Förderschule - schulrechtliches Wahlrecht der Eltern.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1675/
Willi S
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema