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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Wenn ein Jobcenter nur wenige Tage vor seiner auf die §§ 5 Abs. 3 Satz 1 und 12a SGB II gestützten Aufforderung zur Beantragung einer vorrangigen Altersrente mit dem Alg II-Bezieher eine Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) abgeschlossen

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Wenn ein Jobcenter nur wenige Tage vor seiner auf die §§ 5 Abs. 3 Satz 1 und 12a SGB II gestützten Aufforderung zur Beantragung einer vorrangigen Altersrente mit dem Alg II-Bezieher eine Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) abgeschlossen Empty Wenn ein Jobcenter nur wenige Tage vor seiner auf die §§ 5 Abs. 3 Satz 1 und 12a SGB II gestützten Aufforderung zur Beantragung einer vorrangigen Altersrente mit dem Alg II-Bezieher eine Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) abgeschlossen

Beitrag von Willi Schartema Di Mai 06, 2014 11:16 am

hat, wo sich der Antragsteller unter Androhung möglicher Sanktionen verpflichtete, monatlich mindestens drei Bewerbungsbemühungen um sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse nachzuweisen, ohne dass dort auch den Aspekt der Rentenbeantragung eingegangen wurde, so liegt ein Ermessensfehlgebrauch vor, der diesen Aufforderungsbescheid rechtswidrig macht.

Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 18. März 2014 (Az.: S 61 AS 4999/14 ER): 


Quelle:  http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/wp-content/uploads/2014/03/Beschluss-SG-Berlin-61-AS-4999-14ER.pdf


Leitsätze von Dr. Manfred Hammel


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1628/


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