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Die gezahlte Urlaubsabgeltung ist über einen Zeitraum von sechs Monaten als bedarfsminderndes Einkommen auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II anzurechnen.
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Die gezahlte Urlaubsabgeltung ist über einen Zeitraum von sechs Monaten als bedarfsminderndes Einkommen auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II anzurechnen.
Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 10.03.2014 - S 38 AS 4626/13 - Berufung anhängig beim LSG NRW unter dem Az. L 19 AS 693/14
Leitsätze (Autor)
Der Hilfebedürftige hat keinen Anspruch auf Leistungen ohne Anrechnung der gezahlten Urlaubsabgeltung, weil diese kein privilegiertes Einkommen im Sinne des § 11a Abs. 3 SGB II darstellt und als Einkommen anzurechnen ist.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169341&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Gleicher Auffassung LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.08.2013 - L 5 AS 729/13 B ER; anderer Ansicht SG Düsseldorf, Urteil vom 18.10.2012 - S 10 AS 87/09 - , Berufung anhängig beim LSG NRW unter dem Az.: L 2 AS 2252/12
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1628/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Der Hilfebedürftige hat keinen Anspruch auf Leistungen ohne Anrechnung der gezahlten Urlaubsabgeltung, weil diese kein privilegiertes Einkommen im Sinne des § 11a Abs. 3 SGB II darstellt und als Einkommen anzurechnen ist.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169341&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Gleicher Auffassung LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.08.2013 - L 5 AS 729/13 B ER; anderer Ansicht SG Düsseldorf, Urteil vom 18.10.2012 - S 10 AS 87/09 - , Berufung anhängig beim LSG NRW unter dem Az.: L 2 AS 2252/12
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1628/
Willi S
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