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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kosten für einen Kühlschrank - Ersatzbeschaffung

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Kosten für einen Kühlschrank - Ersatzbeschaffung Empty Kosten für einen Kühlschrank - Ersatzbeschaffung

Beitrag von Willi Schartema Di Mai 06, 2014 10:03 am

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27.03.2014 - L 11 AS 128/14 NZB


Leitsatz (Autor)
Für die Übernahme der begehrten Kosten für einen Ersatzkühlschrank finde sich keine Rechtsgrundlage im SGB II.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169002&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. zur Ersatzbeschaffung für einen Kühlschrank LSG NRW, Urteil vom 24.02.2014 - L 19 AS 26/13
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1628/
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