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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Der Vermieter begehrt die Übernahme von Betriebskostennachforderungen durch das Jobcenter.

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 Der Vermieter begehrt die Übernahme von Betriebskostennachforderungen durch das Jobcenter.  Empty Der Vermieter begehrt die Übernahme von Betriebskostennachforderungen durch das Jobcenter.

Beitrag von Willi Schartema Mo Apr 28, 2014 8:46 am

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.03.2014 - L 19 AS 2329/13

Leitsätze (Autor)
Dem Vermieter steht kein Anspruch auf Übernahme der Betriebskostennachforderungen gegenüber dem Grundsicherungsträger zu.

§ 22 Abs. 4 SGB II a.F. begründet keinen eigenen Anspruch von Vermietern gegenüber dem Leistungsträgern auf Zahlung der Miete, einschließlich etwaiger Nebenkostennachforderungen, sondern nur eine Empfangsberechtigung des Vermieters, falls der Grundsicherungsträger die Direktzahlung der Kosten für Unterkunft und Heizung an ihn verfügt (vgl. hierzu BSG Urteile vom 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R und 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R ).
Aus der ab dem 01.01.2011 geltenden Nachfolgevorschrift des § 22 Abs. 7 SGB II lässt sich ein Zahlungsanspruch des Vermieters ebenso wenig herleiten.
Quelle:  http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169224&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1625/
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