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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sterbevierteljahr als Einnahme SG Itzehoe, Urteil vom 22.07.2013 - S 29 AS 607/11

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Sterbevierteljahr als Einnahme SG Itzehoe, Urteil vom 22.07.2013 - S 29 AS 607/11 Empty Sterbevierteljahr als Einnahme SG Itzehoe, Urteil vom 22.07.2013 - S 29 AS 607/11

Beitrag von Willi Schartema Sa Apr 26, 2014 8:16 am

SG Itzehoe, Urteil vom 22.07.2013 - S 29 AS 607/11

Leitsätze (Nomos)
1. Zahlungen an eine Erbengemeinschaft stehen einem Mitglied der Erbengemeinschaft grundsätzlich nicht als bereite Mittel zur Verfügung. (amtlicher Leitsatz)

2. Das irrtümlich auf das Konto einer Erbengemeinschaft geflossene Sterbevierteljahr einer Witwe ist ihr bei der Berechnung ihres SGB II Anspruchs nicht im Zeitpunkt der Zahlung auf das Konto der Erbengemeinschaft als bereites Mittel zuzurechnen. (amtlicher Leitsatz)

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1623/

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