Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Darlehensweise Übernahme von Stromschulden durch das Jobcenter im Sinne der Folgenabwägung
Seite 1 von 1
Darlehensweise Übernahme von Stromschulden durch das Jobcenter im Sinne der Folgenabwägung
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.03.2014 - L 7 AS 425/14 B ER - und - L 7 AS 426/14 B - rechtskräftig
Leitsätze ( Autor)
Die Übernahme von Schulden ist nicht allein bei wirtschaftlich unvernünftigem (vorwerfbarem) Verhalten des Leistungsberechtigten abzulehnen. Die Regelung des § 22 Abs. 8 SGB II liefe sonst leer, weil Schulden im dort genannten Sinn in aller Regel auf ein Fehlverhalten des Leistungsberechtigten zurückzuführen sind (BSG Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R - Rn. 31). Für einen absichtlichen Leistungsmissbrauch, der die Übernahme der Schulden möglicherweise als missbräuchlich erscheinen lassen würde, bestehen vorliegend jedenfalls keine ausreichenden Anhaltspunkte.
Der Grundsicherungsträger hat keine Alternativen aufgezeigt oder der Antragstellerin, wie nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats notwendig, mit Rat und Tat zur Seite gestanden (vgl. hierzu LSG NRW Beschluss vom 14.08.2013 - L 7 AS 1143/13 B ER). Der Verweis darauf, dass die Rückzahlung der Stromschulden selbst geregelt werden müsse, reicht nicht aus.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168838&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. zur Übernahme von Stromschulden i.S. d. Folgenabwägung vgl. LSG NRW, Beschluss vom 19.09.2013 - L 7 AS 1591/13 B ER und - L 7 AS 1592/13 B
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1623/
Willi S
Leitsätze ( Autor)
Die Übernahme von Schulden ist nicht allein bei wirtschaftlich unvernünftigem (vorwerfbarem) Verhalten des Leistungsberechtigten abzulehnen. Die Regelung des § 22 Abs. 8 SGB II liefe sonst leer, weil Schulden im dort genannten Sinn in aller Regel auf ein Fehlverhalten des Leistungsberechtigten zurückzuführen sind (BSG Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R - Rn. 31). Für einen absichtlichen Leistungsmissbrauch, der die Übernahme der Schulden möglicherweise als missbräuchlich erscheinen lassen würde, bestehen vorliegend jedenfalls keine ausreichenden Anhaltspunkte.
Der Grundsicherungsträger hat keine Alternativen aufgezeigt oder der Antragstellerin, wie nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats notwendig, mit Rat und Tat zur Seite gestanden (vgl. hierzu LSG NRW Beschluss vom 14.08.2013 - L 7 AS 1143/13 B ER). Der Verweis darauf, dass die Rückzahlung der Stromschulden selbst geregelt werden müsse, reicht nicht aus.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168838&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. zur Übernahme von Stromschulden i.S. d. Folgenabwägung vgl. LSG NRW, Beschluss vom 19.09.2013 - L 7 AS 1591/13 B ER und - L 7 AS 1592/13 B
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1623/
Willi S
Ähnliche Themen
» Übernahme von Stromschulden durch Jobcenter im Sinne der Folgenabwägung.
» Keine Übernahme von Stromschulden durch Jobcenter
» Im Sinne der Folgenabwägung ist der Antrag auf darlehensweise Übernahme der Energieschulden begründet - Nicht in jedem Fall ist ein Wechsel zu einem Energieanbieter mit Vorauskasse zumutbar – Verweis auf Energieunternehmen mit Vorauskasse
» Keine Übernahme von Mietschulden durch Jobcenter
» Darlehensweise Übernahme der Gas- und Energieschulden im Rahmen der Folgenabwägung.
» Keine Übernahme von Stromschulden durch Jobcenter
» Im Sinne der Folgenabwägung ist der Antrag auf darlehensweise Übernahme der Energieschulden begründet - Nicht in jedem Fall ist ein Wechsel zu einem Energieanbieter mit Vorauskasse zumutbar – Verweis auf Energieunternehmen mit Vorauskasse
» Keine Übernahme von Mietschulden durch Jobcenter
» Darlehensweise Übernahme der Gas- und Energieschulden im Rahmen der Folgenabwägung.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema