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Eine Maßnahme (hier Ein Euro Job) muss hinreichend genau beschrieben werden, damit ihre Verweigerung eine Sanktion nach § 31 Abs. 1 SGB II nach sich zieht.
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Eine Maßnahme (hier Ein Euro Job) muss hinreichend genau beschrieben werden, damit ihre Verweigerung eine Sanktion nach § 31 Abs. 1 SGB II nach sich zieht.
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.06.2012 - L 7 AS 985/11
Leitsätze ( Juris)
Die Maßnahme muss so konkret beschrieben werden, dass sich der Betroffene ein Bild von der Maßnahme machen kann sowie deren Zumutbarkeit, Erforderlichkeit und Geeignetheit beurteilen kann. Für diese grundlegende Beurteilung nicht erforderliche Einzelheiten, wie z. B. die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage oder welche von mehreren möglichen Tätigkeiten zu verrichten ist, muss nicht benannt werden.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168892&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1623/
Willi S
Leitsätze ( Juris)
Die Maßnahme muss so konkret beschrieben werden, dass sich der Betroffene ein Bild von der Maßnahme machen kann sowie deren Zumutbarkeit, Erforderlichkeit und Geeignetheit beurteilen kann. Für diese grundlegende Beurteilung nicht erforderliche Einzelheiten, wie z. B. die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage oder welche von mehreren möglichen Tätigkeiten zu verrichten ist, muss nicht benannt werden.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168892&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1623/
Willi S
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