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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Gesundheitsversorgung im AsylbLG: Hinweise zur aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung

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Gesundheitsversorgung im AsylbLG: Hinweise zur aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung  Empty Gesundheitsversorgung im AsylbLG: Hinweise zur aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung

Beitrag von Willi Schartema Fr Apr 18, 2014 8:16 am

Der Kollege Claudius Voigt on GGUA Münster hat aktuelle Handlungsanleitungen zum Umgang mit Krankenbehandlungskosten nach dem AsylbLG zusammengestellt,

die Infos gibt es hier: tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1607/

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1621/

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