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Gesundheitsversorgung im AsylbLG: Hinweise zur aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung
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Gesundheitsversorgung im AsylbLG: Hinweise zur aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung
Der Kollege Claudius Voigt on GGUA Münster hat aktuelle Handlungsanleitungen zum Umgang mit Krankenbehandlungskosten nach dem AsylbLG zusammengestellt,
die Infos gibt es hier: tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1607/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1621/
Willi S
die Infos gibt es hier: tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1607/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1621/
Willi S
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» Bei existenzsichernden Leistungen verbietet sich im Eilverfahren eine lediglich summarische Prüfung. Vielmehr ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Sach- und Rechtslage umfassend zu prüfen.
» Soweit die Dienstanweisungen des Arbeitsamtes der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitslose entgegenstehen, sind diese für die Rechtsprechung des Gerichts ohne Bedeutung
» § 7 Abs. 1 AsylbLG ist verfassungsgemäß. Die in § 7 AsylbLG normierte Pflicht, Einkommen und Vermögen aufzubrauchen, bevor Leistungen gewährt werden, verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums
» In den Fällen des Zuwiderhandelns gegen eine asyl- oder ausländerrechtliche räumliche Beschränkung ist stets die Behörde des tatsächlichen Aufenthalts des Ausländers nach § 11 Abs. 2 AsylbLG i.V.m. § 10a Abs. 1 Satz 2 AsylbLG örtlich zuständig -
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