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Zusicherung - Benennung einer konkreten neuen Wohnung - Übernahme von Maklerkosten

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Zusicherung - Benennung einer konkreten neuen Wohnung - Übernahme von Maklerkosten  Empty Zusicherung - Benennung einer konkreten neuen Wohnung - Übernahme von Maklerkosten

Beitrag von Willi Schartema Mo März 31, 2014 9:26 am

Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 27.02.2014 - L 4 AS 432/11 ZVW

Leitsätze ( Autor)
Die Zusicherung kann nur in Bezug auf Unterkunftskosten in bestimmter Höhe für eine bestimmte Wohnung ausgesprochen werden.


An der Benennung einer konkreten Wohnung fehlte es hier. Maklerkosten können bereits deshalb nicht verlangt werden, weil weder dargelegt noch ersichtlich ist, dass eine neue Wohnung nur unter Einschaltung eines Maklers gefunden werden kann. Insoweit kann die Frage der Notwendigkeit eines Umzugs dahinstehen.


Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168364&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Anmerkung: ebenso Bayrisches LSG, Beschluss vom 23.05.2013 - L 16 AS 141/13 B ER und Beschluss vom 27.06.2013 - L 7 AS 330/13 B ER

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2262

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