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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Berücksichtigung eines zwischenzeitlichen Einkommensverbrauchs bei Anrechnung einer Arbeitsentgelt- und Abfindungszahlung

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Berücksichtigung eines zwischenzeitlichen Einkommensverbrauchs bei Anrechnung einer Arbeitsentgelt- und Abfindungszahlung  Empty Berücksichtigung eines zwischenzeitlichen Einkommensverbrauchs bei Anrechnung einer Arbeitsentgelt- und Abfindungszahlung

Beitrag von Willi Schartema Mi März 12, 2014 10:40 am

Anmerkung von Prof. Dr. Uwe Berlit, Vors. RiBVerwG zu BSG 4. Senat, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R bei juris

Leitsatz
Bei rückwirkender Aufhebung einer Leistungsbewilligung nach dem SGB 2 wegen anfänglicher Rechtswidrigkeit aufgrund der Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme im Verteilzeitraum kann ein zwischenzeitlicher Verbrauch der zugeflossenen Mittel zu berücksichtigen sein.

Weiter: Juris - Berücksichtigung eines zwischenzeitlichen Einkommensverbrauchs bei Anrechnung einer Arbeitsentgelt- und Abfindungszahlung: http://www.juris.de/jportal/portal/t/27cx/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000002514&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp 

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2258

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